Steuerklasse Verheiratet - Selbstständig-Angestellt

7 Antworten

Seit wann geht es den AG etwas an, welche Steuerklasse ich habe. Die Kombi -Du Stkl. 3 und Deine Frau 5- ist für Deinen Fall optimal. Da hat der AG gar nichts zu melden, er hat das zu akzeptieren.

pollo  28.05.2010, 12:40

Mit dem AG sehe ich das genauso. Aber beim Fragesteller ist es letzendlich egal in welcher Steuerklasse er kommt, da er Selbständig ist.

EnnoBecker  28.05.2010, 12:40

Und noch eine richtige Antwort, DH.

mandelaua  28.05.2010, 17:29

Auch diese Antwort ist leider nicht korrekt.

Deine Frau muss per Gesetz in Steuerklasse III "eingeordnet" werden.

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§ 38 Abs. 2 Nr. 3 schreibt vor, dass Arbeitnehmer in Klasse III gehören, wenn der Ehegatten kein Arbeitslohn bezieht oder dieser Ehegatte auf Antrag beider in Steuerklasse V eingereiht wird.

§ 38 Abs. 2 Nr. 5 EStG schreibt vor, dass die unter Nummer 4 der Vorschrift genannten Arbeitnehmer in Steuerklasse 5 eingereiht werden, wenn der andere Ehegatte in Steuerklasse III eingereiht wurde..

Beide Vorschriften schreiben vor, dass der jeweilige Ehegatte Arbeitnehmer sein muss.

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Da Du aber kein Arbeitnehmer bist, kannst Du weder in die eine noch in die andere Steuerklasse eingereiht werden.

Nach § 38 Abs. 2 Nr. 3 EStG muss also Deine Frau Steuerklasse III bekommen, da Du kein Arbeitslohn hast.

Und nach § 38 Abs. 2 Nr. 5 EStG kann Deine Frau nicht in Steuerklasse V eingereiht werden, da Du, weil Du kein Arbeitnehmer bist, nicht die Steuerklasse III bekommen kannst.

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Der Arbeitgeber Deiner Frau liegt zwar mit Steuerklasse III richtig, aber nicht mit Steuerklasse IV, weil diese nur erteilt werden darf, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen müssen.

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Deine Frau muss reintheoretisch die Steuerklasse ändern lassen. Die meisten Arbeitgeber machen aber auch die Steuerklasse V mit, da sie gar nicht wissen, was mit dem Ehegatten ist.

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Stellt das Finanzamt später bei der Veranlagung fest, dass Deine Frau fälschlicherweise immer noch die Steuerklasse V hat, musste das Finanzamt eine entsprechende Meldung an die Wohnsitzgemeinde machen, damit diese für die Folgejahre gleich die richtige Steuerklasse erteilt. Aber das haben die Finanzämter bisher nicht so wirklich vollzogen.

Zukünftig gibt es aber keine Lohnsteuerkarten mehr. Die entsprechenden Daten werden dann in einer Datenbank zur Verfügung gestellt, auf die die Arbeitgeber zurückgreifen können. Dann sind auch nur noch die Finanzämter für alles zuständig, Steuerklassenänderung, Eintragung wegen Kirchenzugehörigkeit...

Ich kann Dir daher noch nicht sagen, wie es zukünftig laufen wird, ob die Finanzämter dann zB auch besser aufpassen, ob die Steuerklassen richtig zugeordnet sind.

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Mit der Aussage, Steuerklasse III würde getrennte Veranlagung und IV würde Zusammenveranlagung bedeuten, liegt der Arbeitgeber falsch, da die Steuerklassen mit der Wahl der Veranlagungsart im Rahmen der Steuererklärung nichts zu tun haben.

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Auch kann man nicht pauschal sagen, dass die Zusammenveranlagung immer günstiger ist. Es gibt auch genügend Fälle, in denen die getrennte Veranlagung günstiger ist. Aber das kann man erst prüfen, wenn das Jahr abgelaufen ist.

ZauberinDanny  29.05.2010, 14:42

Sternchen für diese Musterantwort und:

DH, DH, DH !!!

EnnoBecker  30.05.2010, 09:38
@ZauberinDanny

Von mir auch. Super gemacht. Sowas liest man viel zu selten hier.
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DH

pollo  31.05.2010, 09:23

Das ist die richtige Antwort. Super mandelaua. DH

RautenMiro  07.06.2010, 10:18
@pollo

OK einen kleinen Schönheitsfehler hat die Antwort doch.... es ist nicht der § 38, sondern § 38 b, aber sonst schön gemacht....

Die Frau kann die Nachzahlung mit einem HINZURECHNUNGSBETRAG minimieren, bzw. ganz ausschließen... (Kommt auf die Höhe an)

  • Dem Arbeitgeber deiner Frau kann es Wurscht sein, wenn deine Frau Steuerklasse 5 haben will.

  • Bei verheirateten und zusammenveranlagten hast du die Wahlmöglichkeit zwischen

  • III / V

  • IV / IV

  • V / III Da du freiberuflich bist bietet sich unterjährig die Steuerklasse III für deine Frau an, das hat zur Folge, dass die Lohnsteuerabzüge hier am geringsten sind. Aber Obacht, es kann u.U. dazu fürhren, dass es zu einer Steuernachzahlung kommen kann, das hängt davon ab, was wirklich verdient wird, bzw. wie die Steuererklärung gestaltet wird.

Gruß Mel.

EnnoBecker  28.05.2010, 12:39

Auch hier DH für die richtige Antwort.

pollo  28.05.2010, 12:41

beste Antwort. DH

mandelaua  28.05.2010, 17:29

Diese Antwort ist leider nicht korrekt-sorry.

nicht ganz richtig:

Steuerklasse III/VV Verheiratet,Zusammenveranlagung und: der in der Steuerklasse III hat 100% der Einnahmen oder die Aufteilung ist genau 60% und 40%, der in Steuerklasse V sollte die 40% der gesamten Einnahmen haben. Warum:der mit Steuerklasse V ist der Hauptträger der Lohnsteuer, weil der in der Steuerklasse III sehr wenig Steuern anteilmäßig bezahlt. Ist die Aufteilung anders, kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn die Ausgaben nicht entsprechend hoch sind.

IV/IV verheiratet und Zusammenveranlagung und: hierein gehört man mit ungefähr den gleichen Einkünften oder wenn der vorher geringer Verdienende z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld erhält oder einer Rentner und der andere Arbeitnehmer ist, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Neu ab 2010: IV/IV mit Faktor hier berechnet das Finanzamt vorher schon die ungefähre Steuerlast und ist für euren Fall wahrscheinlich die günstigste Alternative...


Am Ende bezahlst du an Steuern immer gleich viel, der monatliche Abzug wird später als "Vorauszahlung" gewertet....

EnnoBecker  28.05.2010, 12:39

So und nicht anders. Bei der Einkommensteuerberechnung interessiert sich das FA nicht für Lohnsteuerklassen, sondern berechnet eben die materiell-rechtlich richtige Steuer.
 

DH

pollo  28.05.2010, 12:44

schön erklärt, aber Thema verfehlt. Der Fragesteller ist Selbständig und somit kann es ihm wurscht sein, in welche Steuerklasse er kommt. Da wir sein Einkommen nicht kennen und auch nicht wissen, ob er Vorauszahlungen leistet ist Dein Tipp mit 4/4 auch nicht richtig. Im laufenden Jahr wäre da 5/3 günstiger.

EnnoBecker  30.05.2010, 09:39
@pollo

Richtig. Und dem FA ist am Ende die Klasse auch egal.

Steuerklasse 5 bekommt nur ein Ehepartner, bei dem der andere KLasse 3 hat. Da du freiberuflich bist, hat sie tats ächlich nur die Wahl, wie die Arbeitgeber sagen. Die tatsächliche Steuerbelastung wird dann erst bei der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr festgelegt. Der Arbeitgeber muss aber verlässlich die Lohnsteuer abführen können.