Ehe und getrennte Wohnsitze?

2 Antworten

Solange ihr getrennte Wohnsitze habt, könnt ihr steuerlich nicht als Ehepaar veranlagt werden. Das könnt ihr dadurch umgehen, dass ihr irgendwo eine gemeinsame Wohnung begründet (z. B. bei dir). Er meldet sich polizeilich dort an (mit Haupt- oder Nebenwohnung); die Meldebehörde wird in eurem Falle nicht vor Ort nachprüfen, ob sich dein Ehemann mehr oder weniger oft bei dir tatsächlich aufhält. Nur die formellen Erfordernisse müssen erfüllt sein (z. B. Zustimmung des Vermieters, wenn du in Miete wohnst; Berücksichtigung der Mehrperson bei der Nebenkostenabrechnung).

Eheleute können auch getrennt wohnen, wichtig ist eben, dass es eine funktionierende Ehe ist.
Auf die einwohnermelderechtliche Meldung kommt es überhaupt nicht an.