Minijob als Schüler (+ Eltern)?
Guten Tag,
ich bin 19 Jahre alt und absolviere derzeitig einen Bildungsgang zum staatl. anerkannten ITA + allgemeine Fachhochschulreife. Hierbei handelt es sich um eine schulische Ausbildung am Berufskolleg ohne Betrieb und Gehalt.
Momentan bin ich auf der Suche nach einem Minijob. Mein Dad meinte, ich solle mich vorher informieren, wie das dann abläuft und was sich dadurch ändern wird/kann. Hierbei handelt es sich dann auch nicht um eine "kurzfristige Beschäftigung", da ich vermutlich ein wenig länger bleiben und Geld sammeln/sparen möchte.
Das Thema kann man in meiner Situation mit den folgenden Fragen zusammenfassen:
- Hat mein Minijob (450€) Auswirkungen auf die Steuererklärung meiner Eltern, da wir im selben Haus leben?
- Haben meine Eltern dann noch Anspruch auf Kindergeld?
- Ändert sich irgendwas an meiner Versicherung bei der AOK Nordwest (Familienversicherung)?
- Muss ich der Agentur für Arbeit melden, dass ich "minijobbe"?
Danke im Voraus und liebe Grüße!
4 Antworten
Sorry, aber ich beginne mal von hinten:
Muss ich der Agentur für Arbeit melden, dass ich "minijobbe"?
Bist du denn arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit? Falls ja, mußt du drauf achten wegen dem Kindergeldanspruch der Eltern bei "Arbeitsuchend" gemeldet, daß du wirklich nur 450-Euro-Minijob ausübst:
Ändert sich irgendwas an meiner Versicherung bei der AOK Nordwest (Familienversicherung)?
Bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern gelten Einkommensgrenzen:- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Haben meine Eltern dann noch Anspruch auf Kindergeld?
Bis längstens zum 25. Lebensjahr besteht für die Eltern Kindergeldanspruch für dich ;-)
Hat mein Minijob (450€) Auswirkungen auf die Steuererklärung meiner Eltern, da wir im selben Haus leben?
Nein, bei der Steuererklärung ist jede Person auf sich selbst gestellt! Du solltest beim 450-Euro-Minijob drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter -> Steuerrecht bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
Gruß siola55
Danke. Zusatzfrage: Was würde sich ändern, wenn ich einem Teilzeit Angebot zustimmen würde? (1.000€ Brutto) Also im Grunde alle vier Fragen der Hauptfrage auf einen 1.000€ Job bezogen.
Ein ordnungsgemäß angemeldeter Minijob ist zu keiner deiner Fragen schädlich.
Deine Eltern erhalten weiter dein Kindergeld und du bleibst auch in der Familienversicherung.
Du musst dich dann nur entscheiden, ob du bereits eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten willst.
1. Nein, warum sollte es Einfluss haben? Du zahlst ja keine Steuern bei einem 450€ Job
2. Solange du eine Ausbildung oder ähnliches machst, klar.
3. Wüsste nicht was ein Mini Job daran ändert. 450€ kann man wie Taschengeld sehen für das man arbeitet
4. Nein, du absolvierst einen Bildungsgang und bist von daher eh nicht als Arbeitslos gemeldet
Ich würde spontan alle Fragen, bis auf die zweite, verneinen.