Eltern bekommen Wohngeld, wie wird das mit Minijob geregelt?

2 Antworten

Wenn Du im Bewilligungszeitraum nicht mehr als 2 Monate arbeitest, dann darf das Erwerbseinkommen nicht angerechnet werden.

Ich würde es aber trotzdem melden und nachweisen, auch wenn Du das unter den genannten Umständen nicht müsstest, wenn Du bisher im Bewilligungszeitraum noch kein Erwerbseinkommen erzielt hast.

Melden würde ich es schon, aber es darf nicht angerechnet werden. Du darfst in einem Bewilligungszeitraum bis zu 2 Monate anrechnungsfrei arbeiten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung