Kurzfristige Beschäftigung über 450€, trotzdem Familienversichert?

3 Antworten

Ich habe das Formblatt der Versicherung selbst erst vor wenigen Tagen bekommen und es steht wörtlich darin:

Ihre Familienversicherung endet, wenn Sie regelmäßig mehr verdienen als die Einkommensgrenze von monatlich 470€ (ab 01.01.2021).

Die 2 Monate mehr Verdienst sollten also kein Problem darstellen.

Meine Versicherung ist die DAK.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  08.08.2021, 21:30

Stimmt so nicht ganz: beim Minijob auf 450-Euro-Basis ist dies die Grenze für die kostenlose Familienversicherung!

Jedoch gilt eine Ausnahme bei der kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob:

Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

HardcoreGoTFAN  08.08.2021, 21:33
@siola55

Vielen Dank für die Ergänzung.

Ich denke, dass du weiter familienversichert bleiben kannst. Du könntest ja auch so viel arbeiten neben dem BAföG.

Ganz ausführlich kann dir das deine Krankenkasse erklären.

Falls du die 2 Monate als kurzfristige Beschäftigung arbeitest - kein Problem:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Dann bist du nämlich auch weiterhin kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Und wie sieht es aus mit Kindergeld, wird das weiter gezahlt?

Also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, da bereits seit 2012 der Kindergeldanspruch unabhängig vom Einkommen ist ;-))

Ausbildungsstatus

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Weitere Infos findest du hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Gruß siola55

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