Mietvertrag zum 15. kündigen?

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Deine Stellung als Mieter in der Wohngemeinschaft kann deine Kündigungsabsicht vereiteln,wenn du einer WG, die als Mieterpartei in Personenmehrheit  anzusehen ist, beigetreten bist. 

Als Untermieter gilt das nicht. Hier kannst du jederzeit kündigen, aber die Kündigung muss bis zum 3. WT zum Ablauf des übernächsten Monats beim Vermieter vorliegen, was du zu beweisen hättest.

Solltest du in einer WG wohnen, wo du ein möbliertes Zimmer gemietet hast, dann gilt, dass die Kündigung bis 15.des lfd. Monats zum Monatsende erfolgen kann.

§ 573c BGB : Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 

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Das früheste ab heute mögliche Mietende wäre für dich der 31.08.2017.

Hierzu musst du bis spätestens 05.06.2017 kündigen ( 3.Werktag im Juni) kündigen.

Dass dein Mietvertrag an einem 15ten zu laufen begonnen hat spielt dabei keine Rolle.

Falls in eurem Mietvertrag andere Fristen vereinbart wurden ist obige Erklärung natürlich hinfällig.

Normalerweise ist ein Mietvertrag ja zum 3. Werktag des Monats zu kündigen (und läuft dann noch 3 Monate) da der Anfang es Mietsverhältnis am 1. des Monats ist.

Nein gekündigt wird zum Ende eines Zeitabschnittes, die Kündigung muss dazu am dritten Werktag beim Vermieter sein.

Das macht man am besten per Einwurfeinschreiben.

Nun fing ja mein Mietverhältnis 15. an heißt das dass ich bis zum 15. oder 18. kündigen muss?

Nein, trotzdem zum Ende eines Zeitabschnittes.

Du kannst jetzt noch zum 31. August kündigen.

1q3c6njjj  10.05.2017, 22:35

Was ist denn das Ende eines Zeitabschnittes? Zum Beispiel die Geburt nach einer 9monatigen Schwangerschaft?

johnnymcmuff  11.05.2017, 16:25
@1q3c6njjj

Es kann die dreimonatige Kündigungsfrist sein.

Oder aber es gibt z.B. einen gegenseitigen Kündigungsverzicht 

für einen bestimmten Zeitraum.

Deswegen Zeitabschnitt.

Mit Geburt hat das mal gar nichts zu schaffen. -:-

Nun fing ja mein Mietverhältnis 15. an heißt das dass ich bis zum 15. oder 18. kündigen muss?

Nein. Außer es ist vertraglich explizit so vereinbart.

Ansonsten kannst Du nur bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats  zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Ob sog. WG oder nicht, spielt keine Rolle.

Es ist nicht zum 3. WT des Monats zu kündigen sondern bis zum 3. WT muss deine Kündigung dem Vermieter zugestellt sein. Dann gilt sie zum Ablauf des übernächsten Monats als fristgerechtt erfolgt.

Gemäß BGB ist zum Monatsende zu kündigen.