Mietvertrag Beginn am 15. wann Kündigung
Der Mietvertrag einer Wohnung beginnt am 15.10. Ist die Miete dann fällig vom 15,-15. eines jeden Monats? Wann ist der Zeitpunkt der Kündigung. Hier am 15.01 oder zum Ende des Monats am 31.01.? Wenn ich bei Vertragsbeginn gleich wieder kündigen will, muss die Kündigung dann am 15.10 beim Vermieter sein?
1 Antwort
Die Miete ist immer spaetestens am 3. Werktag eines Monats fuer den jeweiligen Monat im Voraus faellig. Dafuer spielt es keine Rolle, ob das Mietverhaeltnis am Monatsanfang oder mitten drin begonnen hat.
Die Kuendigungsfrist betraegt bei unbefristeten Mietvertraegen ueber Wohnraum fuer den Mieter immer knapp 3 Monate zum Monatsende. Die schriftliche(!) Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken. Somit kannst du jetzt fruehestens zum 31.1.2014 kuendigen.
Sollte vertraglich ein beideitiger Kuendigungsverzicht vereinbart worden sein ("formularmaessig" bis zu 4 Jahre zulaessig, per Individualvereinbarung auch laenger), ist dieser natuerlich zu beachten und du kannst je nach Wortlaut der Vereinbarung fruehestens zum bzw. ab Ablauf der hierfuer vereinbarten Zeit kuendigen.
Vielen Dank!