Mietvertrag, Wohnrecht auf Lebenszeit einrichten?

5 Antworten

Ein dingliches Wohnrecht, also ein Wohnrecht, das unabhängig vom Mietvertrag besteht, entsteht nur, wenn es wirksam bestellt und in das Grundbuch eingetragen wird. Die dazu erforderliche Bewilligung muss öffentlich beglaubigt werden. Daher würde ich auch mit dem Entwurf einen Notar beauftragen, denn wenn du das selbst formulierst, sind Eintragungshindernisse vorprogrammiert.

Man kann zwar auch formlos ein schuldrechtliches Wohnrecht einräumen, aber das bietet keinen wirklichen Mehrwert, wenn es schon einen Mietvertrag gibt.

Das geht so nicht den das muss Dan in das Grundbuch eingetragen werden!

Den das Wohnrecht bleibt Dan auch nach verkauf oder Vererbung Dan besten und auch du kannst das zb weiter vererben!

Also ohne nota ist da nichts zu machen!

das geht nicht ohne notar

das muss ins grundbuch, da ist ein notar pflicht

Wohnrecht und Mietvertrag ist nicht. Wie bitte soll das denn gehen?

Entweder oder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bwhoch2  31.05.2020, 19:55

Wieso soll das nicht gehen? Jemand hat einen Mietvertrag und behält ihn bis zum Lebensende. Das Wohnrecht besagt dann zusätzlich, dass es keine Möglichkeit gibt, die Person rechtmäßig aus dem Haus zu entfernen. Bis auf ganz wenige Ausnahmesituationen.

Selbst wenn also der Mietvertrag gekündigt würde, könnte die Mieterin nicht zum Auszug gezwungen werden. Damit würden nur die Regeln verfallen, die sich auf die Höhe der zu zahlenden Miete und der Nebenkosten, sowie ggf. weiterer mietvertraglicher Pflichten beziehen.

schleudermaxe  01.06.2020, 06:13
@bwhoch2

Und die steuerlichen Abschreibungen fallen auch sofort weg.

Wohnrecht kann also nicht per/über einen Mietvertrag geordnet werden. Der Mietvertrag geht auch nicht zum Notar, und auch nicht ins Grundbuch.

Das sollte man nicht "freihändig"machen. Da muss man einmal Geld in die Hand nehmen und einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt/Notar abschließen.