Wie kann ich ein lebenslanges Wohnrecht der Schwiegereltern auflösen?

9 Antworten

Wenn notariell nichts beglaubigt ist, und keine Grundbucheintragung gibt, meine ich, könntet Ihr eine normale Kündigung schreiben. Solltest Dich aber vorher erkundigen.

Sansiveria  14.10.2014, 13:55

"könntet" Frage nicht gelesen. 4 Daumen hoch nicht verdient

Gerhart  14.10.2014, 15:53
@Sansiveria

Bisher haben wir deinen Kommentar nicht gelesen. Verdiene du dir doch wenigstens ein DH!

Wie du mitteilst besteht zwischen deinen Schwiegereltern und dir ein Vertrag über lebenslanges Wohnrecht.

Ich gehe davon aus das der Vertrag Rechtskräftig sein dürfte.

Heutzutage muss man nichts über den Notar machen. Ein vertrag ist ein Vertrag .

und keine hätte, könnte und vieleicht.

Mehr wirst du hier nicht bekommen können. Keiner kennt euren Vertrag, keiner kennt eure Situation zu Hause, keiner hier kennt deine Schwiegereltern.

Geh bitte zu einem Anwalt und frage ihn danach.

Inzwischen gibt es auch "Schlichter" die man bei solchen "Nachbarschaftsstreiten" zu Hilfe holen kann.

Viel Erfolg!

Hallo,

zunächst mal möchte ich die Antworten hier kommentieren. Wer keine Ahnung hat, sollte lieber die Klappe halten als dumme Ratschläge zu geben wie... Geh zum Anwalt da bekommst du Hilfe.... Das wissen die Hilfesuchenden selbst. Wer hier fragt, möchte sich eine Vormeinung einholen, von Leuten, denen ähnliches passiert ist oder von jemanden, der sich damit auskennt!

Also, der Vertrag den du mit deinen Schwiegereltern hast, ist eine moralische Verpflichtung, nicht aber keine gültige Dienstbarkeit. Was dir hier allerdings passieren kann ist, dass sie dich evtl. auf Schadenersatz verklagen können, ganz weit ausgeholt aber kaum durchsetzbar auf Einlösung des im Vertrag geschriebenem, was ich aber so nicht sagen kann, dafür müsste ich den Vertrag genau kennen.

So fern es nichts schriftliches über die Zahlungen deiner Schwiegereltern gibt, ist es immer eine Auslegungssache, sie können behaupten dass es Miete sei und da ihr das Geld annehmt, besteht dann ein Mietvertrag nach BGB, dies wäre euer Nachteil, da das Mietrecht nach BGB sehr Mieterfreundlich ist aber wie gesagt, da wir hier die genaue Konstellation nicht kennen, kann euch niemand wirklich helfen, bis auf die Tatsache, wie oben erwähnt, dass es kein rechtlich gesehen kein Wohnrecht gibt, so lange es nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Viel Glück

Was genau wurde denn da schriftlich zum "lebenslangen" Wohnrecht vereinbart? Soweit, wie beschrieben, kein Eintrag im Grundbuch erfolgt ist, kann jeder Dritte gutgläubig ohne Wohnrecht erwerben. Nur Sie hätten dann ein gehöriges Problem!

Zunächst wäre das Wohnrecht nur mit Zustimmung der Berechtigten auflösbar.