Mietvertrag Mindestdauer

7 Antworten

Eingezogen, also der Vertrag lief ab dem 1.10 (Studium). Ich hab noch eine Mitbewohnerin, die ich vielleicht als Nachmieterin anbieten könne. Davon steht nichts im Mietvertrag, nur das sie gestattet ist (Untermieterin) und ich alleinige Nutzerin der Wohnung bin. Kann ich jetzt echt erst zum 1.01.2014 ausziehen? Oder jetzt kündigen und dann zum 1.10 2013 schon ausziehen???

Du kannst zum 31.12. 2013 kündigen.

Die Kündigung muss spätestens zum dritten Werktag im Oktober beim Vermieter sein.

MfG

Johnny

johnnymcmuff  29.05.2013, 21:41

Kann ich jetzt echt erst zum 1.01.2014 ausziehen?

In der Regel wird zum Ende eines Monats gekündigt, also 31.12.2013

Oder jetzt kündigen und dann zum 1.10 2013 schon ausziehen???

Ausziehen kannst Du jederzeit, doch vertraglich bist Du bis 31.12.2013 gebunden.

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:45
@johnnymcmuff

Schon klar, aber Miete muss ich dann ja noch bezahlen. Danke. Wohnung ist ja eigentlich super, wollte das nur mal wissen, weil sich halt viel ändert bei mir. Danke sehr LG

andie61  29.05.2013, 21:46
@johnnymcmuff

Quatsch!!! Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann zum 1,10,13 gekündigt werden,die Kündigung muss spätestens drei Monste vor Ablauf beim Vermieter eingegangen ein!Warum 31,12,Wie kommst Du auf so etwas???

johnnymcmuff  29.05.2013, 21:47
@villigrini

wollte das nur mal wissen, weil sich halt viel ändert bei mir. Danke sehr LG

Bitte schön, jetzt hast Du ja alle Infos und weißt, zu welchem Termin Du kündigen darfst.

Nicht vergessen, zum 31.12.2013 :-)

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:49
@johnnymcmuff

So hab ich das auch jetzt verstanden. Nur der letzte Satz hat mich dann eben verwirrt...

MosqitoKiller  29.05.2013, 21:51
@andie61

Warum 31,12,Wie kommst Du auf so etwas???

Ähm, vielleicht weil es da so steht? Lesen bildet...

johnnymcmuff  29.05.2013, 21:55
@andie61

Quatsch!!! Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann zum 1,10,13 gekündigt werden,die Kündigung muss spätestens drei Monste vor Ablauf beim Vermieter eingegangen ein!Warum 31,12,Wie kommst Du auf so etwas???

Ich weiß ja nicht wo Du Deine Weisheiten her hast, aber im Mietrecht und im Arbeitsrecht gibt es ganz klare Regelungen.

Hier der Beweis:

§ 573 c BGB

Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. (4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Und jetzt ist dann wohl alles geschrieben, eine Entschuldigung wäre angebracht, andie61
anitari  30.05.2013, 07:47
@andie61

Lesen bildet...

Schließe mich an.

Eine Kündigung ist somit erstmalig nach (nicht zum) Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Du hast dich vertraglich verpflichtet mindestens ein Jahr die Miete zu bezahlen. Stelle dir mal vor, du schließt einen Mietvertrag über ein Jahr ab und der Vermieter kündigt dir nach 5 Monaten den Mietvertrag, da würdest du doch auch gegenan gehen oder? Somit endet deine Mietzeit zum 01.01.2014. Spreche mit deinem Vermieter und biete ihm an, dass du ihm einen Nachmieter besorgst.

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:58

Ja, das werde ich wohl auch tun. Ansonsten, es ist nicht akut :) Vielen Dank

In Deinem Mietvertrag steht doch ganz klar, Kündigung erst nach 12 Monaten plus gesetzl. Frist. D.h. also, Du kannst erst zum 1.01.2014. ausziehen.

Du könntest Dich aber mit Deiner Mitbewohnerin einigen, daß Du erst am 1.10. 13 die Wohnung fristgerecht kündigst. Du ziehst aber vorher aus und läßt sie als Deine Untermieterin weiter dort wohnen. Sie gibt Dir das Geld für die Miete und Du bezahlst Deinen Vermieter damit.

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:51

Das ist eine gute Idee, nur für sie alleine wird die Wohnung dann wohl zu teuer. Und ein zweiter Untermieter... Das wäre dann zu kompliziert. Dann harre ich lieber aus :)

Laut den daten da ja.Habe es allerdings noch nie gehör, Denke es ist mit drei Monaten getan.frag mal beim mieterschutzbund nach, die sind genau die richtigen. Lg

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:40

Also kann ich echt erst quasi ab dem 1.10 kündigen (3 Werktage) , hiermit fristgerecht zum...blabla 1.1.2014... :( Na, super.... Mehr steht leider auch nicht, aber das ist fettgedruckt :)

MosqitoKiller  29.05.2013, 21:41
@villigrini

Hast Du doch selbst so unterschrieben. .

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:43
@MosqitoKiller

Da wusste ich ja noch nicht, wie es weitergeht. Ich bekomme bald weniger Bafög und die Wohnung ist für die hiesigen Verhältnisse doch teurer als gedacht. Werde wohl mal mit dem Verwalter zwecks Nachmieter reden... Danke trotzdem. Hat mir sehr geholfen. :)

johnnymcmuff  29.05.2013, 21:44
@villigrini

Also kann ich echt erst quasi ab dem 1.10 kündigen (3 Werktage) , hiermit fristgerecht zum...blabla 1.1.2014... :( Na, super.... Mehr steht leider auch nicht, aber das ist fettgedruckt :)

Zum 31.12 ist das korrekte Kündigungsdatum, da der 31. Dein letzter Tag ist.

Der 1, wäre dann der erste Tag eines neuen Mieters.

villigrini 
Fragesteller
 29.05.2013, 21:45
@johnnymcmuff

Mein ich ja. Ist mein erste eigene, hab da noch nicht so den Plan von. ;) Danke. LG

Eine Kündigung ist somit erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Bedeutet im Klartext das Du frühestens am 1.10.13 zum 31.12.13 kündigen kannst.

Anbieten/vorschlagen kannst Du Deine Untermieterin als Nachmieterin, akzeptieren muß sie der Vermieter aber nicht.