Mietkauf: Wer zahlt Reparaturen?

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Hallo, wenn Sie sich dazu entschieden habe eine Immobilie zu erwerben und dieses in Ihrem Fall mit "Mietkauf" sind Sie für alle anfallenden Reperaturen zuständig, den "Mietkauf" ist nicht anderes wie eine Ratenvereinbarung zur Tilgung einer Kaufsumme, (Bsp.: Sie kaufen einen TV bei Euronic) in Ihrem Fall haben Sie eine Ratenvereinbahrung über die Kaufsumme der Immobilie mit dem Verkäufer abgeschlossen. Also sind Sie auch für alle anfallenden Reperaturen zuständig, (Bsp.: Sie verkaufen ein Auto auf Ratenzahlung und nach 6 Monaten läuft HU/AU aus, dann kann der Käufer ja auch nicht zu Ihnen kommen und Sagen: das Auto bekommt nur HU/AU wenn die Bremsen gemacht werden, lassen Sie das mal machen. Also, bei einem Mietkauf sind Sie der Eigentümer der Immobilie und somit dazu verpflichtet alle Reperaruren selber zu tragen, der Verkäufer der Immobilie ist nur der Besitzer der Immobilie bis das Finanzielle und Notarielle zwischen Ihnen geklärt ist.