Mieter räumt Schnee nicht und klaut Holz, was tun?

6 Antworten

Wenn es im Mietvertrag vereinbart war, dass er räumen muss, ja. Und wegen dem Diebstahl bin ich mir nicht sicher ob du ihm das nachweisen müsstest, sonst steht es Aussage gegen Aussage, das ist immer doof.

Alles gute

Du musst erst mal eine Abmahnung schreiben und ihn aufzufordern, erstens seiner Reinigungs- und Schneeräumpflicht wie vereinbart nachzukommen und zweitens es zu unterlassen, das Holz zu entwenden, da dies nicht gemeinschftliches Eigentum ist.

Wenn sich nichts bessert, kannst du weitere Maßnahmen überlegen. Auch die, dass er die normale Miete zahlt und du einen Dienstleister für die Aufgabe beauftragst.

Der Diebstahl des Holzes begründet genau genommen bereits ein gestörtes Vertrauensverhältnis, was einen Kündigungsgrund darstellt. Jedoch besteht die Gefahr, dass er sich bei Gericht heraus reden kann indem er sagt, er war der Annahme, dass es Holz für alle Mieter ist und er nicht wußte, dass es deines ist. Daher ist es zu riskant, jetzt sofort zu kündigen ohne Abmahnung.

Als erstes würde ich mal eine Abmahnung schreiben. Kümmert er sich dann immer noch nicht, kannst du ihn auch fristlos kündigen. Wegen dem Geld und dem Holz, das kannst du versuchen über Gerichte einzuklagen, zur Not, aber droh erstmal damit, das reicht meistens schon völlig.

Da du der Vermieter bist informierst du deine Mieter schriftlich mit persönlicher Übergabe und Empfangsbestätigung, dass es wiederholt zu Ofenholzdiebstählen kam und du deshalb eine Videokamera auf deinem Grundstück installierst. Sie müssen ihre Gäste über die Videokamera selbstständig informieren.

Dem Schneeräumverweigerer schickst du eine Info, dass er seiner vertraglichen Pflicht bisher nicht nachgekommen ist und du daher ein professionelles Unternehmen beauftragen musst und er die Kosten zu tragen hat. Alternativ: Mieterhöhung wegen Nichteinhsltung der Augaben ( das würde ich aber juristisch prüfen lassen...)

Es gibt auch Beratungsstellen für Vermieter, Mitgliedschaft ist Voraussetzung

Gute Nerven und Durchhaltevermögen

Sofern Sie den Holzdiebstahl beweisen können, wäre dies ein Gund zur fristlosen Kündigung.

Zeigen Sie den Mieter in jedem Falle wegen Diebstahl an.

Sofern der Mieter vertraglich vereinbarte Leistugngen nicht erbringt, mahnen Sie dieses Fehlverhalten förmlich ab und drohen Sie dem Mieter für den Fall, dass er den Abmahngrund erneut nicht beachtet, die fristlose Kündigung an.

Solche "teuflischen" Arbeitsverhältnisse, die Entgeld durch verringerte Miete zum Inhalt haben, brignen Sie u.U. in sehr ernste Probleme; da sollten Sie sich nicht zu hinreißen lassen.