Bei Mietverzug direkt Mahnschreiben erstellen oder zum Anwalt gehen?

10 Antworten

Die erste Miete(August) kam zu spät

Zu spät war sie wenn sie am 4.8.oder später auf dem Konto war oder gezahlt wurde.

Die Oktobermieter ist erst heute fällig.

Was außer den Mülltüten liegt noch vor?

Bisher kann ich keinen Grund für eine Kündigung, schon gar keine fristlose,  erkennen.

Mahnungen/Abmahnungen kann man selbst schreiben. Auch für einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt.

Ruhig bleiben! Wenn morgen immer noch kein Geldeingang da ist, wartest Du einfach in Ruhe weiter ab. Keine Mahnung, kein Anruf nichts.

Es ist die Pflicht des Mieters, seine Miete pünktlich zu bezahlen. Darüber weiß er Bescheid und braucht weder eine Mahnung noch sonst einen Schubs.

Warte einfach in Ruhe ab. Kommt das Geld gar nicht, umso besser. Dann wird auch im November nichts kommen. Ist die Mietzahlung dann nicht bis spätestens 4.11. (je nach Bundesland) auf Deinem Konto. Schreibst Du ihm die fristlose Kündigung und stellst ihm diese per Einwurf-Einschreiben zu. (Dann gibt es nicht das Problem mit der "Nicht-Abholung".

Diese fristlose Kündigung wegen zweimaliger Nichtzahlung der Miete kann vom Mieter sofort "geheilt" werden, wenn er alle Rückstände ausgleicht.

Macht er das nicht, entferne ihn aus der Wohnung. Zahlt er nach, weiß er spätestens ab dem Moment der Zugang der Kündigung, was Sache ist.

Vorteil für Dich: Der Mieter wird sich danach intensiv Gedanken machen, ob er freiwillig wieder geht oder sich künftig an die Regeln hält. Außerdem: Sollte danach wieder eine Unregelmäßigkeit kommen, ist das Mietverhältnis umso schneller beendet.

Einen Rechtsanwalt braucht man bei so klaren Fällen nicht. Wenn man aber Hilfe bei der Formulierung solcher Sachen braucht, sollte man sich als Vermieter an den Verein Haus&Grund wenden.

deine fragen die du hier einstellst drehen sich fast alle um mietangelegenheiten , bzw. ärger mit deinen mietern.... wäre es nicht besser einen anwalt zu beauftragen der dich in allen mietfragen berät???

denn eines weis ich genau... wenn jmd müll im treppenhaus abstellt kannste nicht einfach 30€ in rechnung stellen.. willkürlich... für müllbeseitigung.!!! .. hat das eine fa. gemacht??    wie kommst du auf 30€??? 

dann der mietrückstand... heute ist erst der 3. werktag , er ist also nicht im verzug... informiere dich rechtlich , ist besser


schilling1899 
Fragesteller
 06.10.2016, 17:06

selbst vorgegangen. Mit dem eigenen PKW angefahren, stinkende Tüte mit Hundekot in eine andere Tüte gepackt, zwei weitere Tüten umgepackt wegen Feuchte aus Flaschen. Boden gewischt, desinfiziert und zum nächsten Wertstoffhof gefahren. Fahrstunden, Entsorgung, Reinigung und Erstellung und Versand der Abmahnung. Da kommt einiges an Zeit zusammen.

Abmahnung nur per Einschreiben, mit Frist und sofortiger Kündigung.  Ein Anwalt kann erst was machen, wenn eine Mahnung erfolgt ist. Nicht abholen ist keine Ausrede. Die Kosten muss der Mieter zahlen. 

ChristianLE  06.10.2016, 16:59

Ein Anwalt kann erst was machen, wenn eine Mahnung erfolgt ist.

Warum? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du dich?

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft bei "Haus & Grund".

Dir fehlt offensichtlich das elementare Wissen der Vermietung.


Ein Mieter, der seit August in einer Wohnung meines Mehrfamilienhauses wohnt, hat seine Oktobermiete nicht gezahlt.

Hast Du heute schon die Zahlungseingänge geprüft? Heute ist der dritte Werktag. Grundsätzlich kann er dir also bis 24 Uhr das Geld vorbeibringen.

Er wäre erst morgen in Verzug.


Besteht die Möglichkeit, ihn fristlos zu kündigen?

Erst bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten.


 Oder kann man in diesem Fall nur an den Mahnbescheid wegen der Miete

Der Mieter ist gar nicht in Verzug und Du denkst jetzt schon an einen Mahnbescheid? Hast Du schon einmal an ein persönliches Gespräch gedacht?

Was passiert, wenn Du morgen einen Mahnbescheid beantragst und der Mieter in ein paar Tagen zahlt? Dann ist die Forderung hinfällig und die Kosten des Mahnbescheids zahlst Du allein.


Müssen die Anwaltskosten vom Mieter getragen werden?

"Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch".

Du beauftragst den Anwalt und zahlst diesen auch. Es gibt keine rechtliche Grundlage, diese Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Du schießt hier mit Kanonen auf Spatzen.

Wie kommst Du eigentlich auf eine Aufwandsentschädigung von 30 €?

schilling1899 
Fragesteller
 06.10.2016, 17:01

Mit dem eigenen PKW angefahren, stinkende Tüte mit Hundekot in eine andere Tüte gepackt, zwei weitere Tüten umgepackt wegen Feuchte aus Flaschen. Boden gewischt, desinfiziert und zum nächsten Wertstoffhof gefahren. Fahrstunden, Entsorgung, Reinigung und Erstellung und Versand der Abmahnung. Da kommt einiges an Zeit zusammen.

Der Banktag ist schon zu Ende. Auf Anrufe wird nicht reagiert. Mieter begeht Vertragsbruch.

ChristianLE  06.10.2016, 17:08
@schilling1899


Der Banktag ist schon zu Ende.

Kann er auch noch in Bar zahlen.

Unabhängig davon: Was willst Du machen, wenn er morgen zahlt? Kündigung kannst Du nicht, eine Abmahnung deswegen ist im Extremfall vor Gericht nichts wert.

Ich empfehle Dir Gelassenheit. Das sind keine wirklichen gravierenden Vermieterprobleme.