Treppenhausreinigung bei Kernsanierung von Wohnungen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall ist der Vermieter verantwortlich, dass die Sauberkeit täglich gewährleistet ist. Er kann dazu eine Firma beauftragen.

Falls es sich um eine Modernisierung handelt, bestünde die Möglichkeit, die Kosten in die umlegbaren Modernisierungskosten und damit in die Mieterhöhung einzubeziehen.

Da die Wohnungen aber neu vermietet werden, sehe ich diese Möglichkeit nicht als gegeben.

Anfangs würde ich hier auf die Baufirma abstellen. Die hat einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. Dieser Vertrag umfasst auch Schutzpflichten, eine dieser Pflicht wäre nun m.E. auch dafür Sorge zu tragen, dass andere Mieter oder deren Eigentum nicht verletzt wird. Eine Maßnahme wäre hier das Aufstellen von diesen Trennwänden die verhindern sollen, dass Staub und andere Partikel sich durch die Luft verteilen.

Der Vertrag hat hier erstmal nur Wirkung zwischen dem Vermieter und der Baufirma. Da aber auch ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter mit eben diesen Schutzpflichten besteht, kann sich m.E. der Mieter hier an den Vermieter wenden.

Ob dieser nun selber Maßnahmen einleitet oder es an die jeweilige Baufirma weitergibt liegt dabei in seinem Ermessen.

Soweit meine erste Einschätzung. Für alles weiter müsste ich nun wirklich genauer nachsehen und paar Sachen nachschlagen. Vielleicht hilft dir das aber erstmal schon weiter, bzw. möglicherweise ergänzt/verbesser mich hier noch jemand.

Natürlich gilt dabei das Verursacherprinzip. Wer den Dreck macht, ist auch verpflichtet ihn weg zu machen. Und zwar, ohne Dritte an den Kosten zu beteiligen.

dein bekannter kann beim mieterbund nachfragen