Messer mit 12cm verboten?

4 Antworten

Weil der Gesetzgeber damit suggerieren will: "Wir tun was für eure Sicherheit".

Selbstverständlich kann man auch mit einer Klinge von einem Zentimeter jemanden umbringen. Da es wenig praktikabel ist, gleich alles zu verbieten, hat man sich halt auf 12 cm festgelegt. Es hätten genauso auch 8 oder 10 cm sein können. Wobei der § 42a WaffG sowieso sehr schwammig formuliert ist. Während ein Polizeibeamter Richter etwas als "anerkannten Zweck" betrachtet, sieht es möglicherweise erin andere völlig anders.

Und wie hier schon geschrieben wurde: Ein Bajonett ist sowieso von der Zweckbestimmung her eine Waffe. Insofern darf man das generell nicht führen, egal wie lang es ist.

Wenn in der Politik Gesetzesänderungen beschlossen werden, dann passiert das in den meisten Fällen aus dem alleinigen Grund, dass der dafür verantwortliche Politiker sich Wählerstimmen erhofft.

Es dreht sich also nicht (oder sagen wir "wohlwollend": zu selten) um sinnvolle Maßnahmen für eine Verbesserung unserer Lebensumstände, sondern um solche, zu denen die PR-Berater der Politiker ihren Auftraggebern raten, um den Menschen das zu geben, wonach sie gemäß Stimmungsbarometer rufen. Und der Verbot des Führens von Messern in der Öffentlichkeit mit einer Klingenlänge über 12 cm nach §42a ist ein Paradebeispiel für eine solche Gesetzesvorlage. Straftaten werden dadurch nicht verhindert (das gibt sogar die Gewerkschaft der Polizei unumwunden zu), denn ein Straftäter hat im Allgemeinen die Neigung, sich nur sehr zurückhaltend an Recht und Gesetz zu halten - und wird sich einen Kehricht darum scheren, aber: Die "Volksseele" ist mal wieder beruhigt - und der Politiker bekommt seine Wählerstimmen aufgrund seines "mutigen Handelns gegen Gewalt" auf der Straße.

Dass Verbrechen schon immer verboten waren, hatte ihm vorher offenbar noch niemand erzählt.

Und schon haben wir alle den Salat - und wieder ein neues Gesetz.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass wir in Deutschland bereits rund 60 Paragraphen und Unterparagraphen zum Waffenrecht haben. Preisfrage: An welches dieser Gesetze haben sich Straftäter jemals gehalten? Antwort: - An keines - ! Schlussfolgerung: Ein 61stes Gesetz muss her - dann wird alles gut!

Finde den Fehler!

Good Luck !

Das stimmt zwar so, wie Du es behauptest, nicht, der Besitz ist nicht verboten wenn Du über 18 bist, aber das Führen ist verboten. Warum? Weil es so im WaffG steht.

777Bjoern777  21.04.2020, 15:31
der Besitz ist nicht verboten wenn Du über 18 bist,

Der Besitz ist nur dann erst ab 18 erlaubt, wenn es sich um ein Messer handelt, das als Waffe gilt (wie z.B. ein Bajonett).

Weil es so im WaffG steht.

Einzig richtige Begründung. Willkürlich vom Gesetzgeber festgelegt.

Weil der Gesetzgeber, als er 2008 das Führungsverbot einführte, irgendeine willkürlich festgelegte Klingenlänge für Messer mit feststehender Klinge wählte.

Bajonette gelten im Übrigen als Waffen und fallen deshalb unter § 42a Absatz 1 Nr. 2 Waffengesetz ('Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1').

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html