Ich hab mal ne frage zu kotte-zeller?

4 Antworten

Leider sind die Texte über das (Waffen)Recht bei Messern, die man im Internet findet, oftmals veraltet, voller Halbwissen oder ganz einfach falsch.

Zuerst einmal muß man zwischen Messer als Waffe (z.B. Schwert, Dolch, Kampfmesser) und Messer als Werkzeug (z.B. Küchenmesser, Schweizer Taschenmesser) unterscheiden.

Für Messer (Waffe) gibt es ein Umgangsverbot (d.h. kein Erwerb, kein Besitz) für Minderjährige. Erwachsene hingegen dürfen diese Messer frei kaufen und besitzen.

Bei Messer (Werkzeug) gibt es keine Beschränkungen für den Umgang.

Der erlaubte Besitz umfaßt aber nur das befriedete Besitztum (die eigenen 4 Wände / das eigene Grundstück). Sobald dieser Bereich verlassen wird, muß man als nächstes zwischen "transportieren" und "führen" unterscheiden:

Ein Gegenstand wird transportiert, wenn er nicht direkt zugriffsbereit ist. Bei Waffen wird dieser Begriff so interpretiert, daß die Waffe in einem verschlossenen (also mit Schloß und Schlüssel abgesperrten) Behältnis steckt oder zumindest nicht sofort darauf zugegriffen werden kann (z.B. verschweißte Blisterverpackung)

Ein Gegenstand wird geführt, wenn sofort und direkt ein Zugriff erfolgen kann. Also z.B. wenn das Messer am Gürtel befestigt ist.

Und jetzt, nach dieser langen Abhandlung, kann endlich deine Frage beantwortet werden:

Ein Messer mit 22,5cm Klingenlänge darfst Du als Minderjähriger nur kaufen, wenn es ein Werkzeug ist. (auf beschränkte Geschäftsfähigkeit verzichte ich hier, das ist BGB und nicht WaffG).

Handelt es sich hingegen um ein Messer, das als Waffe einzustufen ist, dann darfst Du es erst kaufen, wenn Du volljährig bist.

Egal ob Werkzeug oder Waffe: Sobald Du das Messer irgendwohin mitnehmen willst, muß es in einem verschlossenen Behälter sein.

Ein Messer (Waffe) darf gar nicht geführt werden.

Ein Messer (Werkzeug) darf nur bis 12 cm Klingenlänge geführt werden.

Als erstes einmal kann ich sagen, lass die Finger von der Seite !

Ich habe dort vor einem halben Jahr bestellt. Meine Airsoft kam an und ging nach 30 Minuten schon kaputt.Gut das kann vorkommen, wenn auch es sehr ärgerlich ist. Nun kommen wir aber einmal zum aller schlimmsten. Der Kundendienst. Ich sollte die Airsoft auf eigenen Kosten reparieren lassen. 

Nun gut, die 4 Sterne hat es hiermit auch schon verloren. Dann kam die Waffe wieder und es war tatsächlich mehr kaputt als vorher. Dieser Vorgang alleine dauerte schon Wochen. Daraufhin "durfte" ich die Waffe kostenlos zur Reparatur einsenden und erhielt sie, kaum anders zu erwarten, erneut mit noch mehr kaputten Teilen zurück als vorher. Der Kundendienst schrieb darauf nur, das könne nicht sein. Und auch auf eine Beschwerde an die Geschäftsleitung wurde nicht einmal reagiert. 

Nun kommt jedoch erst die größte Frechheit. Ich schickte dies nun abermals ein und bekam nun zu hören, ich habe die Waffe mutwillig zerstört und man würde sie für mich entsorgen. Wir sind nun im Rechtssteit und ich hoffe ich kann mit dieser Rezension andere potentielle Käufer vor solch etwas schützen.

Die Längenbegrenzung von 12cm für feststehende Messer stammt aus dem §42a WaffG und betrifft ausschließlich das Führen ( unverschlossen dabeihaben) dieser Messer.
Für das Besitzen von Messern gibt es keine Längenbegrenzung, du kannst auch Macheten und Küchenmesser ohne Einschränkung besitzen aber halt nicht damit rum laufen.

ES1956  06.11.2015, 14:13

....aber *darfst* halt nicht ....

Und in einem ferrein wo ich bin machen wir jedes jahr ein zeltlager kann ich das da auch mit nehmen?