Meine Ex will mehr unterhalt! HILFE!

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Kurze, aber entscheidende Antwort: In Deinem Einzelfall lohnt sich 100%ig ein Anwalt. Die Erstberatung kostet maximal Euro 190,00 und die hast Du in zwei Monaten wieder drin. Bei Deinem Gehalt und dem gesetzlichen Selbstbehalt musst Du nicht soviel zahlen, wie Du es derzeit tust. Da wird Deine Ex aber staunen...

Los, ab zum Fachanwalt für Familienrecht!

Kajjo  24.10.2013, 23:13

Danke für das Sternchen -- und gerne würde ich mal erfahren, wie das ausgegangen ist. Wenn Du magst, informiere mich mal!

Hallo Webmaster3D!

Dann drösel ich mal auf ...

  • Dein jetzt zu zahlender Unterhalt richtet sich nach Deinem derzeitigem Einkommen und dem jetzigen Alter des Kindes. Das Geschwisterkind mindert den Unterhalt des ersten Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle dient als unverbindliche Richtlinie. Es gibt noch Möglichkeiten wie "Mangelfallberechnung". Du hast immer einen Selbstbehalt. Wenn Du Hilfe benötigst, kannst Du das Jugendamt befragen. Du kannst Dich auch bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

  • Zwecks genauer Ermittlung des zu zahlenden Unterhaltes, musst Du Dein Einkommen offenlegen. Maßgeblich sind dabei die letzten beiden Jahre. Solltest Du aktuell weniger verdienen, zählt auch das Einkommen der Gegenwart.

  • Warum Du Dich von der Kindsmutter getrennt hast, spielt bei der Unterhaltshöhe keine Rolle.

  • Wie oft Du Umgang mit Deinem Sohn aus Deiner ersten Beziehungs hattest und hast, spielt für die Unterhaltshöhe keine Rolle.

  • Da Du den Unterhalt in der Vergangenheit immer bezahlt hast, liegen keine Schulden auf.

  • Deine laufenden Kosten spielen für die Unterhaltsermittlung keine Rolle.

  • Dein Stiefsohn spielt für die Unterhaltsermittlung für Deinen leiblichen Sohn keine Rolle. Er hat selber Eltern, die hierfür verantwortlich sind.

  • Dein Sohn aus Deiner jetztigen Ehe hat keinen Anspruch auf Barunterhalt; da er mit Dir in der Familie lebt. Kinder haben auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld. Das ist eine freiwillige Leistung der Eltern aus pädagogischen Gründen.

  • Du musst für den Unterhalt keine Schulden machen.

  • Du musst für den Unterhalt Deine Arbeitskraft angemessen einsetzen. Eventuell durch einen Wechsel der Arbeitsstelle oder durch einen Nebenerwerb.

  • Es ist gerecht, wenn für Kinder Unterhalt gezahlt wird.

  • Gesetzliche Regelungen sind nicht immer gerecht oder werden nicht immer von allen als gerecht empfunden. Es kommt auch auf den Standpunkt an.

  • Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann kannst Du Dich nicht dagegen wehren. Du kannst Dich nur im Rahmen der Gesetze entsprechend verhalten.

  • Ehrlich und vernünftig miteinander reden, hilft manchmal! Einfach ausprobieren!

Liebe Grüße

Prudentia

VielenDank1992  21.10.2013, 14:48

"Deine laufenden Kosten spielen für die Unterhaltsermittlung keine Rolle."

Lächerlich! Willkommen in der BRD Finanzagentur Gmbh.

IRENEBOA  21.10.2013, 17:39
@VielenDank1992

Was heißt denn 'lächerlich'? Wenn im oben genannten Fall die laufenden Kosten ausschlaggeben wären, also die Miete oder die KFZ-Steuern/-Versicherung, könnten sich ganz Schlaue ja eine tolle Wohnung mit schön hoher Miete aussuchen und dazu ein ordentlich teures Auto - und wären damit von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Sprössling enthoben.

Auf jeden Fall mindert deine neue Familie - und sei sie noch so groß - nicht den Anspruch des ersten Kindes. deinem Sohn aus erster Ehe steht der volle Unterhalt zu. Es kann sogar durchaus sein, dass deine jetzige Ehefrau dich ernährt und du von deinem Einkommen den Unterhalt zahlen musst. Ich an deiner Stelle würde auf das Jugendamt gehen und mir dort Rat holen. Die rechnen dir genau aus, was du zahlen musst. Es kann dir dann aber durchaus passieren, dass du noch mehr zahlen musst, als in der Düsseldorfer Tabelle steht. Andererseits gibt es auch ein Mindest-Selbstbehalt....

EstherNele  21.10.2013, 11:12

Dass das nicht so ist, hat er schon in seiner Frage geschrieben - er: 1000€, sie: 400€.

Auf jeden Fall ist das neue Kind ein sog. "Zählkind", verändert hier aber nicht, erst ab drei unterhaltsberechtigte Kinder wird der Satz pro Kind (entsprechend der Altersstufe) etwas heruntergesetzt.

Was meinst du denn mit "mehr zahlen, als in der Düsseldorfer Tabelle steht" ?

Bei einem Einkommen bis 1500 € (des Unterhaltspflichtigen) hat das Kind einen Anspruch auf 426 € - halbes Kindergeld, also 426 - 92 = 334.

Allerdings besteht der Anspruch in dieser Höhe seit dem 12.Lebensjahr des Kindes, hätte die Ex also schon vor drei Jahren fordern können.

Diesen Unterhaltsansprüchen steht die "Leistungsfähigkeit" des Unterhaltsverpflichteten gegenüber. Die Unterhaltsforderungen werden begrenzt durch den sog. Selbstbehalt. Dieser muss dem zahlenden Elternteil zum Leben bleiben. Liegt sein Einkommen darunter , muss er nicht zahlen.

Die Einkommensanrechnung ist (Netto - 5% berufsbedingte Aufwendungen). Von dieser Summe zieht man den Selbstbehalt ab, der Rest darüber muss für Unterhalt verwendet werden.

isomatte  21.10.2013, 11:22

Soll das ein Witz sein ???

Wie soll seine Frau ihn bzw.alle,mit 400 € ernähren ?

Das schaft er ja selbst mit seinen 1000 € nicht. Seine Frau hat mit den Unterhalt,was er zu zahlen hat,nichts zu tun,sie müsste schon soviel Einkommen haben,das sie die ganze Familie damit ernähren könnte und ihrem Mann ein ansehnliches Taschengeld zahlen würde. Dann könnte man ihn auffordern,davon seinen Unterhalt zu zahlen.

EstherNele  21.10.2013, 12:53
@isomatte

Sag ich doch ... bezieht sich auf die Vermutung, seine neue Frau könne ihn unterhalten.

Deswegen ist ja der "Verdacht" aus dem von mir kommentierten Beitrag eher ...naja ..., da er eingangs geschrieben hat, wie die Einkommensverteilung in der Familie ist.

Quandt  21.10.2013, 12:57
@EstherNele

Auch das wäre unbillig, da aus diesem Konstrukt ein indirekter Kindesunterhalt des neuen Partners erwachsen würde. ;o)

isomatte  21.10.2013, 13:38
@Quandt

Und was ist dann mit dem Geldwerten Vorteil,der durch das hohe Einkommen des Ehepartners entstehen würde ???

Ich sage nur,Mietanteil,denn den müsste der Ehepartner übernehmen und somit verringert sich der Selbstbehalt,er würde dann auch mit 1000 € unterhaltspflichtig sein.

Quandt  22.10.2013, 09:09
@isomatte

Kinder, Stiefkinder und adoptierte Kinder haben Anrecht auf Kindesunterhalt. Nicht die Kinder meines Partners. Der Selbstbehalt heisst so, damit er auch behalten werden kann. Unterhaltszahlungen dürfen nicht zum Sozialfall führen, das ist eindeutig gesetzlich geregelt.

Wohnst Du in einer Wohngemeinschaft, musst Du dann den Unterhalt der Kinder von Mitbewohnern mitaufbringen?!? Oder den Unterhalt der Kinder Deiner Nachbarn, weil über die Nebenkostenabrechnung ein geldwerter Vorteil durch den Umlageschlüssel entsteht?!? 1.000 € Eigenbehalt, Punkt. ;o)

soviel ich weiß ist es tatsächlich so, daß der Unterhalt dem Alter der Kinder angepaßt wird, deine individuelle finanziellen Situation, muß natürlich auch berücksichtigt werden.

wie einige schon sagen, musst du nich zwingend die vollen 280€ geben ;D ich brauch da jetzt auch nicht weiter erläutern, aber vil. reicht es auch wenn du nichts bis 100€ ihr gibst...denn sie kann froh sein, etwas überhaupt zu bekommen!

  • Wie wärs wenn den restlichen Betrag ( für deinen Sohn auf ), was du auch zahlen kannst...muss nicht der rest sein, jeden monat ne kleinigkeit, auf ein Tageskonto oder Sparbuch wo Zinsen gibs bei der bankt draufpackst!! So tust du deinen Sohn auch etwas gutes, und kannst so ne schöne Summe zusammensparen..^^ Und wenn er 18 ist oder mal n Auto braucht, oder auszieht wie auch immer..kannst ihn dann auch so ne freude machen ;))

Mach das beste draus ! ;)

Webmaster3D 
Fragesteller
 21.10.2013, 15:29

Das mit dem Rest auf´s Sparbuch hatte ich auch schon vorgeschlagen, dies hatte sie aber sofort abgeleht!

Ex-Frauen ;-)

Flachsenker  22.10.2013, 20:34
@Webmaster3D

naja was interresiert den das deiner ex ? kann man sowas nicht als vater selber machen ?? natürlich auf dem namen seinen sohnes..bis er 18 ist ? ich würd mich da nochmals bei ner bank erkundigen ;) ich fänd das als "perfekte" lösung ;)) also meine omas usw...haben kontoen/sparbücher usw..für mich früher erstellt ;)) ... aber kann sein, dass man schon ne zustimmung braucht..aber kannst ja nochmals bei der bank fragen ;))