Was passiert wenn mein Ex Partner, dass Kind seiner jetzigen Frau adoptiert (bezogen auf den Unterhalt für meinen Sohn)?

5 Antworten

Der Mann ist allen seinen leiblichen Kindern (egal aus welcher Beziehung) zum Unterhalt verpflichtet und auch allen Kindern, deren "rechtlicher Vater" er ist. - Durch die Adoption der 15-jährigen würde er zu ihrem rechtlichem Vater.

Könnte er nicht allen seinen Kindern (leiblichen und rechtlichen) den ihnen zustehenden Unterhalt gewähren, müsste der zur Verfügung stehende Betrag auf alle Kinder anteilig aufgeteilt werden, so dass ggf. alle Kinder dann weniger Unterhalt bekämen. Dann wäre also auch der Unterhalt für den 16-jährigen Sohn davon betroffen.

Um dies aber tatsächlich durchsetzen zu dürfen, müsste der Mann dann einen möglichen bestehenden Titel für den Unterhalt des 16-jährigen erst abändern lassen....

Es kann Auswirkungen haben; adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Grundsätzlich muß der Vater alles unternehmen um beiden Kindern den vollen Unterhalt zu gewähren.

Ggf. ist jedoch eine Mangelberechnung vorzunehmen, falls der Selbstbehalt unterschritten würde, wenn beide Unterhaltsverpflichtungen in vollem Umfang erfüllt werden müssten; d. h. es könnte weniger Unterhalt geben.

Allerdings gilt bei geschuldetem Kindesunterhalt eine gesteigerte Erwerbspflicht.

Hier einige Infos zur Orientierung:

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/verschaerfte-einkommenspruefung/index.php

Das ist ein zusätzliches Kind das sich mit den anderen 3 den Unterhalt teilen muß.

Naja, wenn dein Sohn einverstanden ist sage ich mal und er keinen Streit hat oder so könnte es ja schön sein für ihn :) Doof laufen könnte es dann wenn sein Vater ihn benachteidigt also nur was mit den anderen Kindern macht und nicht mit deinem. Ich weiß ja nicht wie es sonst noch bei euch ist, aber Notfalls könntest du dein Kind bei dir behalten wenn es dir nix aus macht, genauso wie deinem Ex... Also es kann halt unterschiedlich sein :) LG und VG Lisa

das dein ex ehemann ein kind adoptiert hat keine auswirkungen auf den unterhalt den er dir zahlen muss, der betrag ändert sich also nicht, weil das kind das er adoptiert nicht seines ist :-)


DFgen  28.07.2015, 12:38

Wenn er das Kind adoptieren würde, wäre es "seines":

Er wäre dadurch zwar nicht der leibliche Vater des Kindes - wohl aber sein "rechtlicher" -  mit allen Rechten und Pflichten des bis dato leiblichen Vaters....

jurafragen  28.07.2015, 12:46
der betrag ändert sich also nicht, weil das kind das er adoptiert nicht seines ist :-)

Die Antwort hast Du geraten?

Menuett  28.07.2015, 19:06

Wenn er es adoptiert, dann ist es seines.

Mit sämtlichen Unterhaltspflichten.