kann man ein sparbuch mit dem unterhalt anlegen?

9 Antworten

Alles was Du willst ist Deine Ex maßregeln! Dazu benutzt Du das Kind als Druckmittel. Ich finde das schlicht unverschämt, denn dem Kind fehlt das Geld genauso wenn Du nicht zahlst. Da seine Mutter wohl den Unterhalt in Form von Unterbringung, Ernährung ect. (Sachunterhalt) leistet und sich nicht weigert, ist es an Dir, Deinen Teil (Mittelunterhalt) genauso zuverlässig zu erbringen. Es ist zwar ein guter Gedanke auch an später zu denken, d.h. ein Sparbuch anzulegen, aber das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Unterhalt steht auf alle Fälle dem Kind zu. Es hat nichts mit Besuchsrecht oder mit dem sehen zu tun, dafür ist das Jugendamt und das Vormunschaftsgericht zuständig. Stelle Sie die Zahlungen ein oder legen das Unterhaltsgeld auf ein Sparbuch an..machen Sie sich Strafbar.. Sie können gesondert ein Sparbuch anlegen und dort über den Unterhalt hinausgehende Gelder anlegen. Besser noch einen Ausbildungsvertrag bei einer Versicherung die mehr Zinsen erbringen.Ca. 5€ im Monat. Das Geld wird entweder mit 18 oder mit 21 Jahren ausgezahlt. Sie können auch bei Heirat Ihres Kindes das Geld auszahlen lassen. Bestimmen Sie. Geben Sie Ihrer Ex nicht die Möglichkeit Sie Strafrechtlich belangen zu können.Lohnpfändung und sogar Gefängniss können die Folge sein. Es geht hier um das Kind und sollte nicht um Rache gehen.

Nein, der Unterhalt muss dem Empfänger zur Verfügung stehen.

Du kannst doch gerne ein Sparbuch zusätzlich für Dein Kind einrichten. Habe ich damasl auch gemacht. Meine Kinder haben sich mit 18 sehr gefreut. Unterhalt geht monatlich an die Ex, ob Du willst oder nicht. Mit Besuchsregelung hat das nichts zu tun.

Ihr zieht hier echt billig voreilige Schlüsse,so frustriert sind hier die meisten anscheinend.
"Du willst deine Ex nur Maßregeln" und solche Aussagen haben hier nichts zu suchen, solange man nicht den Umstand kennt.
Und auch mit "Das sind aber meine Gedanken und ich habe das Recht, diese auszusprechen!" braucht mir keiner kommen. Ne Meinung kann sich erst gebildet werden, wenn man die Hintergründe und Abläufe kennt. Alles andre sind frustrierte, anfeindliche Spekulationen, die bei jemanden, der Rat sucht, nichts zu suchen haben. Merkt euch das.
Vielleicht hat der Fragesteller bedenken,wenn diese Ex ihn nur 1-2 mal im Jahr das Kind sehen lässt. Wenn es da schon Probleme gibt, würde ich ich mich natürlich auch zu fragen beginnen , ob sie den Unterhalt zum wohle des Kindes nutzt, wenn Sie es schon beim Besuchsrecht nicht tut!