Mein Zahnarzt hat mich falsch behandelt. Was jetzt?

7 Antworten

Mh, ich glaube in dem Fall kannst du nicht viel machen. Bei Zahnersatz gibt es eine Garantie und der Zahnarzt muss nachbessern.

Bei einer Wurzelkanalbehandlung ist das anders. Dort kann man keine Garantie geben, weil die Erfolgsquote bei ca. 80-90% liegt. In deinem Fall hat der Zahnarzt aber wohl keinen Kunstfehler gemacht. Bei der Anzahl der Wurzelkanälen kommt es immer mal zu Abweichungen. Im Seitenzahnbereich haben die Zähne meist 3 Kanäle. Manchmal aber eben auch 4. Wenn der Zahnarzt nur 3 findet, füllt er sie ab und gut. Das es einen Vierten gibt, merkt man manchmal eben erst, wenn es schmerzt. Eine Gangrän hattest du wahrscheinlich schon vorher. Deshalb wurde der Zahn ja wurzelkanalbehandelt.

Eigentlich hätte dich dein Zahnarzt auch darüber aufklären sollen, dass es vorkommt, dass man nicht alle Kanäle findet, die Kanäle nicht vollständig füllen kann oder der Zahn trotz optimaler Behandlung trotzdem gezogen werden muss, weil er schmerzt.

Achja: Man verliert nicht gleich einen Zahn, wenn ein Kanal (wahrscheinlich der kleinste) nicht aufbereitet wird und noch 4-5Monate im Mund verbleibt. Manche Menschen haben jahrelang unbehandelte Zähne mit Gangrän im Mund (und das sogar schmerzfrei.)

Wenn du aber trotzdem unzufrieden bist, dann hilft dir deine Krankenkasse oder die Zahnärztekammer deines Bundeslandes weiter. Die nennen dir Adressen von Gutachtern, die sich das ansehen und den Fall beurteilen. Anhand der Röntgenbilder ist das auch ganz gut möglich.

Grüße, ZES (Student ZM)

Anusia 
Fragesteller
 09.09.2010, 16:52

Hallo, so wie der zweite Zahnarzt mir das erklaert hat, war es ein Fehler von dem ersten Arzt. Die Kanaele waren zu duenn, und vor allem nur zu 3/4 gefuellt. Das sieht man deutlich auf dem Roentgenbild. Der zweite Arzt hat sie mit Hilfe von einer speziellen "Maschine" breiter gemacht und biz zum Ende erst mit Antibiotikum gefuellt. Ich schaetze wenn man das von Anfang an gemacht haette, musste ich jetzt nicht leiden. Ich werde mich erst an den Arzt wenden (will sehen, was er sagt) und dann an die Kasse.

Das beste ist immer, zuerst mit dem Arzt zu sprechen. Wenn du kannst, lass dir was vom zweiten Zahnarzt schreiben, das die Fehler bestätigt.

Anusia 
Fragesteller
 08.09.2010, 18:19

Danke fuer die Antworten. Der zweite Arzt hatte bestaetigt, dass es ein Fehler war. Ich hab es schrifftlich.

Michel76  08.09.2010, 18:23
@Anusia

Dann sollte es eigentlich kein Problem sein. Konfrontiere den Arzt damit und lass dir einen Lösungsvorschlag unterbreiten (er soll das Gefühl haben, dass ER die Entscheidung fällen kann.. ;) )
Stellt er sich quer, gibt es diese Ombudsstelle. Die werden sich den Fall mal anschauen, und euch beiden einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Hallo,

Wer einen Zahnersatz bzw. auch eine Behandlung beanstandet, der muss dem Zahnarzt zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Das gilt aber nur dann, wenn es um Ungenauigkeiten und Abweichungen geht. Bei groben Fehlern ist das was anderes.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Zahnarzt bei Wurzelkanalbehandlungen einen sofortigen und endgültigen Behandlungserfolg schuldet. Bei prothetischen Maßnahmen schuldet er keinen Erfolg.

Der Patient muss dem Zahnarzt also in einigen Fällen die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Erst dann, wenn sich die Leistungen des Zahnarztes von Anfang an als völlig unbrauchbar erweisen oder Art und Umfang der Nachbesserung die Grenze des Zumutbaren überschreiten, ist der Patient zum Behandlungsabbruch berechtigt und darf seine weitere Mitwirkung verweigern.

Du kannst bei deiner krankenkasse formulare anfordern für ein gutachten. Ich bin kein Anwalt, aber ich denke, das Problem ist, dass ein Gutachter es jetzt schwer haben wird. Da du ja schon beim Zahnarzt warst, um das korrigieren zu lassen.

Also ob du Ansprüche hast auf Schadenersatz oder sogar Schmerzensgeld, das kann dir ein Anwalt sagen. Auf jeden Fall mit deiner Privatkasse in Verbindung setzen: Die haben nämlich auch kein Interesse daran, doppelt zu zahlen - auch wenn du eine hohe Selbstbeteiligung hattest.

Lg, Julia

Anusia 
Fragesteller
 08.09.2010, 18:38

Danke Julia, wie du schon geschrieben gast, der Zahnarzt hatte nicht die Moeglichkeit sein Fehler zu korrigieren, weil ich zu ihm nicht gehen konnte. Trotzdem finde ich dass es ein grober Fehler ist, einnen Kanal zu uebersehen und die anderen nur zu Haelfte zu fuehlen. Das sieht man eindeutig auf dem Roentgenbild. Und der erste Arzt hatte drei davon. Ich werde auf jeden Fall mich in Verbindung mit der Krankenkasse setzen.

DieJulia  09.09.2010, 10:05
@Anusia

Das Problem ist (denke ich): Wenn du deinem Arzt sagst, dass du den Zahn schon korrigiert hast, dann wird er wissen, dass du es gerichtlich schwierig haben wirst. Dann fehlt dir eigentlich das Druckmittel, wenn er sich Quer stellt. Und davon gehe ich mal eher aus.

Lg Julia

DieJulia  08.09.2010, 18:39

Wenn mehrere Zahnärzte Behandlungsmaßnahmen an den betreffenden Zähnen durchgeführt haben, ist es Gutachtern nicht wirklich möglich, die festgestellten Mängel den einzelnen Behandlern zuzuordnen. Deswegen ist es sicher besser, erstmal mit deinem Arzt zu sprechen.

ZES2000  09.09.2010, 11:40
@DieJulia

Es gibt doch die Röntgenbilder.

Wende dich an deine Krankenkasse. Die unternehmen was oder haben wenigstens eine Telefonnummer, mit der du weiterkommst (zahnärztliche Schlichtungsstelle o.ä.).

Hallo,

ich beobachte schon geraume Zeit,das viele

Ärzte nicht wirklich an Ihren Patienten interresiert sind sondern ausschlieslich an ihrem Geldbeutel.Da werden Zähne aufgebort provisorisch gefüllt und wenn man dann Schmerzen bekommt wird einem gesagt der Nerv ist nicht in Ordnung und eine Wurzelbehandlung ist nötig die man dann auch noch selbst bezahlen muss.Eine Schande ist das.Solche Leute haben ihren Beruf verfehlt.Aber man kann ihnen beikommen.Ich mache vor jedem Arztbesuch Fotoaufnamen von meinem Gebiss und schicke diese per Mail zur Beweissicherung an mein Postfach.Dadurch kann man zwar seine Gesundheit nicht zurückbekommen,aber dem Geldgierigen Zahnarzt der seinem Eid nicht folge leistet zumindest Gerichtlich beikommen.Ein Arzt hat immer seine Patienten als Mensch vor sich und da darf man keine Fehler machen.