Mehrfamilienhaus aufteilen nach 10 Jahren?
Hallo, ich bin Eigentümer eines 4 Familienhauses. Aktuell ist das Haus noch nicht unterteilt im Sinne einer Teilungserklärung oder Abgeschlossenheitsbescheinigung. Ich möchte nach Ablauf der 10 Jahre Haltefrist das Haus aufteilen und die vier Wohnungen einzeln verkaufen nach einer Renovierung. Ist der Verkauf dann immer noch steuerfrei oder muss es unter anderem auch mit Gewerbesteuer versteuert werden? Wenn ja, erst ab der vierten Wohnung oder auch schon vorher sprich alle Wohnungen?
1 Antwort
Ab dem dritten Verkauf wird´s gewerblich!
Den zum Zeitpunkt der Eigentumswohnungsbildung vorhandenen Mietern steht aufgrund der Umwandlung in Wohnungseigentum eine Kündigungssperrfrist, je nach Kommune, bis zu 8 Jahren und gesetzlich ein Vorkaufsrecht zu.
Nun nehmen Sie mal die Kündigungssperrfrist und das gesetzlich für Bestandsmieter entstehende Vorkaufsrecht nicht auf die leichte Schulter!
Da gibt es eine Menge Cleverle, die das ausnutzen.
Gegen sich daraus ergebende Probleme und zeitlichen Verzögereungen nehmen sich ihrer Steuergedanken winzig aus.
Ich schreibe Ihnen aus persönlicher Erfahrung auf Käuferseite solcher Wohnungen.
Danke, das mit den Mietern ist kein Problem. Die Mietverträge sind, zumindest bei zwei von vieren zeitlich befristet. Und es kann sein , dass der eine oder andere Mieter innerhalb der nächsten 2,5jahren sozusagen freiwillig aussieht wegen privaten und/oder beruflichen Gründen..
Wichtig war mir nur die steuerliche Geschichte da nach 10 Jahren der bzw die Verkäufe ja steuerlich gesehen frei sein sollten