Wie teilt man, im Sinne einer Teilungserklärung, Wohnungseigentum und, auf dem Grundstück befindliche, Garagen auf?

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Es kann ohne Probleme in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung bestimmt werden, dass lediglich die Wohnungseigentümer, die von dir genannten Kosten zu tragen haben (so z.B. üblich in großen Wohnkomplexen mit Dritteigentümern von Tiefgaragenstellplätzen). Natürlich kann das für öffentliche Lasten aber nur im Innenverhältnis vereinbart werden, da du als Garageneigentümer auch Miteigentümer des Grundstücks bist.

.... und was ist daran schwierig?

Das Grundstück und die Wohnungen gehen über MEA und die Garagen über Verteiler Garagen.

Kosten und Lasten Wohnungen/Haus/Grundstück werden verteilt nach MEA, die jeweiligen Garagennutzer tragen alle dafür anfallenden Kosten und Lasten selbst.

Der Verwalter bekommt je Wohnung 30 EUR/Monat, und je Garage 10 und gut ist.

Micht unbedingt, Du müstest aber mit der Gemeinde Verhandeln, das sie die Garage dann als Eigenes Grundstück zählt.

Sonst wird die Grage genau wie eine Wohnung auf dem Grundstück gezählt, also würden Dir auch x / 1000 von dem gemeinsamen Eigentum gehören und dafür müßtest Du eben zahlen. Eine wirkliche Trennung ist anders nicht möglich. Aber Frage am besten einen Notar der sich damit auskennt.

lesterb42  12.10.2017, 13:45

Was hat denn die Gemeinde damit zu tun?

ch62718ris  12.10.2017, 14:11
@lesterb42

Die Gemeinde verwaltet den Grundstücksplan und kann sagen wer zuständig ist, wenn ein Grundstück geteilt werden soll etc.

Direkt hat sie vielleicht nichts damit zu tun, ich weiß nur von unserer Gemeinde, das es schneller gehen kann, wenn sie dem Landratsamt etwas vorschlägt.

Die wirkliche Trennung des Grundstückes kann dauern. Es kann aber so schon was gesagt werden was dann später Rechtskräftig wird.

lesterb42  12.10.2017, 18:12
@ch62718ris

Wohnst du in Österreich oder der Schweiz? In Deutschland ist das, was du beschreibst, anders.

ch62718ris  12.10.2017, 18:22
@lesterb42

Wie kommst Du denn da rauf.

Ich komme aus Deutschland und habe in Teilzeit bei mehreren Firmen gearbeitet wo sich mehrere Besitzer in Gesprächen drüber beschwert haben das es nur so gehen würde. wenn sie das eine Gebäude als Eigentumswohnungen Verkaufen wollten und das andere Gebäude behalten wollten.

Ein Freund von mir mußte zwei Grundstücke verschmelzen lassen, also zu einem Grundstück werden lassen, das er sein Haus überhaupt bauen durfte. Beide Grundstücke habe ihm gehört.

lesterb42  13.10.2017, 10:29
@ch62718ris

Ich kenne jetzt nicht ganz Deutschland, aber üblicherweise wird das Liegenschaftkataster von den Katasterbehörden geführt. Außer in Hamburg und Berlin sind das Landesbehörden. Mit der Gemeinde haben die nichts zu tun.

Hier kann man auch Grundstücke nach Belieben teilen und zusammenlegen. Die Zustimmung von Behörden  ist dafür nicht erforderlich.

Von einer Neuvermessung für die Garage (Ausgangsfrage) würde ich wegen der recht hohen Kosten abraten.

ch62718ris  13.10.2017, 10:37
@lesterb42

Ich habe ja auch nicht von Zustimmung gesprochen, oder wenn habe ich es nicht so gemeint. Ich habe Gemeinde gesagt, weil hier unter umständen Leute sitzen die einem weiter helfen können. Denn die Bauakte die zu meinem Grundstück gehört liegt bei uns auf der Gemeinde. Klar ist das Katasteramt zuständig nur ...

Ich könnte mir vorstellen, dass in die Teilungserklärung auch Bestimmungen zur Umlage der Betriebskosten aufgenommen werden können. Der Notar gibt dazu Auskunft.

Ich habe mich mal weiter "schlau" gemacht und mal so etwas wie eine Willenserklärung in Form eines Entwurfs einer Teilungserklärung gefertigt.

Diese ist jetzt beim Notar. Bin gespannt, was der daraus macht.

Vielen Dank an alle, die mir hier mit Rat beiseite gestanden haben.