Maklerprovision: 2,38 Monatsmieten inkl. Mwst.?

6 Antworten

Hallo in die Runde,

die 2,38 NKM bedeutet nichts anderes als 2 x Nettokaltmiete zuzügl. 19 % Mwst.

Da inzwischen "Endverbraucherpreise" INKL. angegeben werden müssen, enstehen eben die 2,38, wobei die 38 nichts anderes ist als 2 x 19 % = 38 "obendrauf".

Und richtig: Bei WOHNIMMOBILIEN hat die Politik die Höhe der Maklercourtage bisher so begrenzt. Gilt allerdings NICHT bei Gewerbeimmobilien.

Und Nebenkosten (also Betriebs- und Heizkosten dürfen NICHT in der Courtage eingerechnet werden!)

U140210  10.02.2014, 08:31

Guten Morgen, und wie sieht es so aus:

Bei mir heißt es im Mietvertrag ... Grundmiete monatlich: 950€ Garage: 50€ ... Nebenkosten: 175€

Berechnet sich die Provision nun aus der Grundmiete -> 950€ x 2,38 oder aus Grundmiete+Garage -> 1000€ x 2,38

Danke, Uli

Golfspielerin  10.02.2014, 09:56
@U140210

Hallo;

ja, genau, so ist es.

Es wird dann die Garage mit eingerechnet, also Kaltmiete + Garage x 2,38 NKM.

Normalerweise steht die Provision (bzw. deren Berechnungsgrundlage) bei jedem Maklerangebot im Expose direkt oder / und iin den AGB`s des entsprechenden Maklers. (Da steht dann oft eben separat drin, dass z.B. Garagen oder Stellplätze in die Courtage eingerechnet werden.

Ein Makler, der NUR eine Garage anbietet, vermittelt zwar dann NICHT nach dem Wohnraumvermittlungsgesetz, würde jedoch die Garage OHNE Provision ja auch nicht vermieten, es sei denn der Vermieter würde dies bezahlen. Ganz ohne Entgelt arbeitet nun einmal niemand.

Die Höhe der Maklerprovision ist bei Mietwohnungen auf höchstens zwei Kaltmieten plus Mehrwerteteuer beschränkt. Mehr als zwei Monatsmieten darf ein Makler laut Wohnungsvermittlungsgesetz nicht verlangen. Tut er es doch, kann der Kunde das zu viel gezahlte Geld innerhalb von vier Jahren zurückfordern - notfalls vor Gericht.

Selbst wenn ein Makler für eine besonders begehrte Wohnung mehr als zwei Monatsmieten Provision verlangt, ist das gesetzwidrig und kann für ihn laut ING-Diba zu einem Bußgeld führen.

Die provision wäre 2x 495 + 19% MWst.

Seltsam, kann denn hier niemand lesen. Bisher hat noch niemand die Frage beantwortet:

Die Provision bezieht sich immer auf die Nettomiete ("Kaltmiete"), die Nebenkosten sind somit nicht Bestandteil der Maklerprovision.

Die Höhe der Provision beträgt somit 2,38 x € 495,--.

XtraDry  23.06.2011, 15:52

Seltsam, kann denn hier niemand lesen. Bisher hat noch niemand die Frage beantwortet:

Doch, aber Du nicht, denn das schrieben hier schon zwei andere...

abandit1976  23.06.2011, 15:59

Frage wurde schon lange beantwortet. Lass Dich mal nicht so feiern.

Bradley01  23.06.2011, 22:15
@abandit1976

Na, es ist doch beruhigend, dass es außer mir noch einige gibt, die lesen können. Entschuldigung, ich hatte überlesen, dass die Frage schon beantwortet war.

Die Nebenkosten sind variabel und darum beziehen sich die 2,38 immer auf die Kaltmiete, hier also 2,38 x 495€.

Beträgt die Provision dann 2,38x495 ...

Korrekt. Provision immer Monatsmiete ohne Nebenkosten x 2,38 oder 1,19 .

Genau so auch die Kaution.

Dea2010  23.06.2011, 17:10

Falsch. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz darf die Provision maximal 2 kaltmieten betragen plus MWst.

Also 2x495 = 990 + 19% (188,10) = 1178,10

anitari  23.06.2011, 17:21
@Dea2010

Hallo Dea,

dann rechne doch bitte 495 x 2,38