Mainboard verkauft - aufeinmal defekt?

flauski  31.07.2021, 15:35

Wie alt ist das Board?

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 15:36

kann ich jetzt nicht genau sagen, 1-3 Jahre

flauski  31.07.2021, 15:37

Hast Du es geklaut? Hat es noch Herstellergarantie? Weil das wäre doch ein Kompromiss oder?

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 15:42

Herstellergarantie würde nicht greifen da es wahrscheinlich selbstverschulden ist, aber ich kanns auf jeden fall mal prüfen. Geklaut isses nicht xD

4 Antworten

Seine Schuld. Er hat es gekauft ohne die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Das Ding kann ihm ja auch dem nach Hause weg heruntergefallen sein und kaputt gegangen sein.

Hast du in deiner Anzeige darauf hingewiesen, dass es ein Privatverkauf ist und dass der Verkauf unter Ausschluss jegliche Gewährleistung erfolgt? Das wäre grundsätzlich immer ratsam.

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 14:40

"dass es ein Privatverkauf ist und dass der Verkauf unter Ausschluss jegliche Gewährleistung erfolgt" dass nicht, leider. Deswegen frage ich sonst wäre es eindeutig

Checkichnicht91  31.07.2021, 14:51
@ImAGhost

Belses dich Mal lieber hier bevor du nächstes Mal eine Anzeige aufgibst:

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschlieen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Vielleicht hat er das Ding auch falsch verbaut und angeschlossenen oder die Platine würde beschäftigt durch elektrostatische Entladung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch BGB liegt die Beweislastumkehr beim Verkäufer innerhalb der ersten 6. Monate ab Kaufdatum. Du müsstest also Nachweisen, dass die Ware funktionsfähig gewesen ist.

Ich würde ihm das Geld nicht zurückgeben. Vielleicht ist es nur ein Bluff und er hat gar keine Rechtschutzversicherung. Wenn er eine hat, dann wirst du Post von seinem Anwalt bekommen, wenn der Käufer deine Adresse kennt und dann kannst du es dir immer noch überlegen, ob du ihm das Geld zurückgibst. Am besten entfernst du deine Anzeige direkt, um mögliche Beweise zu vernichten :D

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 14:59
@Checkichnicht91

Ja, das mit dem Haftungsauschluss hab ich schon oft bei meinen eltern auf ebay gesehen, nur leider unterschätzt. Werde es jetzt sicher nie wieder vergessen ^^ Beweisen dass es funktioniert hat kann ich doch auch aber schlecht? Hab es halt benutzt, aber nicht dokumentier :D. Aber wenn ich die rückerstattung auch noch später machen kann wart ich auf jeden fall!

Checkichnicht91  31.07.2021, 15:07
@ImAGhost

Er ist ein Zocker ohne Hobbys und vermutlich maximal 21 Jahre alt ohne finanzielle Rücklagen. Ich gehe nicht davon aus, dass er eine Rechtschutzversicherung hat. Einfach Anzeige löschen und den Typen blockieren.

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 15:44
@Checkichnicht91

Da wär ich mir nicht so sicher, eher ein Bastler er wollte 1x Ram stick dazu kaufen, aber ich warte mal. Kann mir auch nicht vorstellen dass es wegen 50€ und aussage gegen Aussage zu nem prozess kommt..

flauski  31.07.2021, 14:49

Der Verkaufsvertrag ist ja nicht auf dem Portal, sondern an der Tür entstanden. Damit ist es gekauft wie gesehen.

Checkichnicht91  31.07.2021, 15:03
@flauski

Er hat auf seiner Anzeige aber nicht auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen, also kam der Käufer in dem Willen zu ihm, in der Hoffnung, dass er 1 Jahr Gewährleistung auf ein gebrauchtes Gut erhält. Der Kaufvertrag ist schon online zustande gekommen, indem sich beide Parteien auf einen Termin und Übergabeort geeinigt haben.

flauski  31.07.2021, 15:24
@Checkichnicht91

Hat er sich vor der Geldübergabe das Mainboard angeguckt bevor er sich entschieden hat?

Dann ist der Kaufvertrag vor Ort geschlossen worden. Daher interessiert nur, was bei der Besichtigung geklärt wurde. Und hier steht am Ende eh Aussage gegen Aussage. Daher kann der Käufer seine Versicherung anrufen und die wird ihm sagen, dass er keine Chance auf einen Sieg hat und sie die Kosten nicht übernehmen. Wenn der Fall überhaupt versichert ist.

Checkichnicht91  31.07.2021, 15:29
@flauski

Falsch. Beweislastumkehr liegt beim Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate. Wenn du dir bei Mediamarkt einen 65 Zoll flatscreen kaufst, dann lässt du diesen von den Mitarbeitern vor Ort im Laden auch nicht auspacken, anschließen dir seine Funktionsfähigkeite demonstrieren lassen. Du guckst die die Funktionsfähigkeit des Ausstellungsstücks im Laden an, dann nimmst du den Karton mit dem neuen Gerät an und guckst zu Hause, ob die Glotze funktioniert. Wenn die Glotze nicht geht, dann muss Mediamarkt innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum nachweisen, dass das Gerät nicht defekt ist. Da Mediamarkt das nicht beweisen kann, erhälst du dein Geld zurück!

flauski  31.07.2021, 15:31
@Checkichnicht91

Dein Vergleich hinkt schon. Du vergleichst einen gewerblichen Anbieter mit einem privaten. Wir haben hier einen Vertrag durch Handschlag. Wie willst Du beweisen, welche Inhalte dieser hat? Und meinst Du nicht, dass einer Haustür der Kauf von Privat schon ersichtlich war?

Checkichnicht91  31.07.2021, 15:38
@flauski

Auf gebrauchte Waren gibt es ein Jahr Gewährleistung. Der Verkäufer hat dies in seiner Anzeige nicht ausgeschlossen und der Käufer ist online auf seine Anzeige eingegangen.

Nach deiner Argumentation machst du nur einen Kaufvertrag mit jemandem der den Kaufpreis von dir entgegennimmt. Demnach müsstest du nach deiner Argumentation ein Kaufvertrag mit dem/der Kassierer/in vom Mediamarkt abschließen. Er/Sie hat dich schließlich auf nichts hingewiesen, so dein Verständnis...

Mach dir keine Gedanken...er hats gekauft um es um sonst zu bekommen, das ist eine neue Masche geworden ☝ da wird auch weiter nichts kommen außer heißer Luft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast hoffentlich die Seriennummer deines Bordes notiert und nein, ihr seht euch nicht vor Gericht.

Also rein Rechtlich gesehen hat er schuld, denn er hat ja wahrscheinlich nicht vorher gefragt ob das Gerät voll benutzbar ist. War es denn vor dem Verkauf noch Funktionstüchtig? Aber ohne Hinweise und Beweise, kann er vor Gericht rein gar nichts damit anfangen, also, Kopf hoch, er kann nichts tun.

LG

lovelyDonut

Woher ich das weiß:Recherche
ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 14:53

Hi, danke für dei Antwort. Es hat perfekt funktioniert -so stand es auch in der beschreibung. Ich habe es ihm mündlich auch nochmal gesagt weil er gefragt hatte, aber eben nur mündlich - sprich aussage ggn aussage

lovelyDonut26  31.07.2021, 14:57
@ImAGhost

Dann muss die Schuld ja in der Hand des Käufers liegen, denn er hat ja sogar noch gefragt. Hast du denn noch ein Foto/Screenshot von der Anzeige des Gerätes? Könnte Hilfreich sein, wenn es wirklich zu einer Rechtlichen ausseinandersetzung kommen würde. Natürlich könnte die Aussage auch Gelogen sein, mit der Funktion, aber ich glaube nicht.

Meiner Meinung nach, ist die Anschuldigung auch viel zu schwach, damit diese vor Gericht landen kann.

ImAGhost 
Fragesteller
 31.07.2021, 15:00
@lovelyDonut26

Es lief alles über telefon, keine chats. Die Anzeige ist von ebay kleinanzeigen gelöscht worden, da verkauft (zumindest kann ich sie nicht mehr sehen.) Es hat funktioniert, das ist nicht gelogen. Die Funktionalität vorher kann halt schlecht von beiden Parteien bewiesen werden - wie auch