Ebay Kleinanzeigen Notebook verkauft Käufer sagt nach knapp 3 Wochen Grafikkarte sei Defekt möchte wieder sein geld zurück?

2 Antworten

Hunde, die bellen,- beißen nicht!

Ich beschreibe dir jetzt einmal, was der Rechtsanwalt dem Käufer erklären würde. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass den Drohungen, Taten folgen werden.

Gleichzeitig erhältst du auf diese Weise ein paar Tipps, die du in Zukunft beachten kannst, um die solche Situationen zu ersparen.

Fakt ist:

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder nicht. Die rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind im § 433 BGB geregelt.

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§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

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Auch ein Privatverkäufer ist verpflichtet dem Käufer eine Mängel freie Kaufsache zu übergeben. Diese muss sich für den üblichen Nutzungszweck gebrauchen lassen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache vor dem Verkauf zu prüfen!

Gut zu wissen:

Als Privatverkäufer kannst du die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren ausschließen.

Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung

Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.

Eine deutlicher Gewährleistungsausschluss könnte etwa lauten:

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft."

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung & Garantie:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung, ist die GARANTIE eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers.

Was freiwillig ist, muss jedoch nicht extra ausgeschlossen werden!

Tipp: Mängel, egal ob technischer oder optischer Art solltest du am besten wahrheitsgemäß beschreiben. Dann bist du auf der sicheren Seiten.

In diesem Fall gilt der Mangel nämlich als vereinbarte Beschaffenheit. (z.B. ein zerkratztes Display beim Handy).

Zurück zur Sache:

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Bei Übergabe an den Käufer hat alles funktioniert - die Kaufsache war also frei von Sachmängeln. Davon konnte sich der Käufer überzeugen.

Der Käufer hat die Sache bezahlt und abgenommen.

Damit haben sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer den Kaufvertrag erfüllt.

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Der Gesetzgeber setzt bei einem privaten Verkäufer nicht das Fachwissen voraus, um mögliche, später auftretende Mängel vorhersehen zu können.

Aus diesem Grund kann der private Verkäufer eben auch die Sachmängelhaftung ausschließen.

Achtung!

Macht der Verkäufer allerdings überhaupt keine Angaben zur Gewährleistung, gilt auch für ihn die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren!!

Tipp: Einen Kaufvertrag für Geschäfte unter Privatleuten findest du hier:

Der Muster-Vertrag enthält alle relevanten Details, damit du auf der sicheren Seite bist.

Tipp: Solltest du mal wieder etwas über eBay Kleinanzeigen verkaufen, kannst du den Kaufvertrag mit allen wichtigen Produktinformationen ausfüllen, sodass der Käufer nur noch seine Adresse eintragen muss.

https://bilder.markt.de/cmsfiles/vertrag/allgemeinerkaufvertrag.pdf

Erfahrungsgemäß haben viele Käufer keine Zeit/Lust auf einen ordentlichen Kaufvertrag zu warten.

Warum es jedoch sehr wichtig sein kann, sich beim Kaufvertrag ein paar Minuten Zeit zu nehmen, erklärt mein Abschluss-Tipp:

Abzocker praktizieren gerne eine Masche, die zwar nicht neu, aber immer noch sehr erfolgreich ist.

Der Trick wird vornehmlich im Internet praktiziert und funktioniert so:

Der Betrüger kauft ganz normal z.B. ein Handy oder ein Laptop bei dir. Bezahlt wird über PayPal.

Nach dem Kauf besorgt sich der Abzocker ein identisches Gerät, das allerdings defekt oder als Ersatzteilspender für kleines Geld angeschafft wurde.

Kaum ein Verkäufer kommt auf den Gedanken sich die Gerätenummer, oder andere Daten zu notieren. Vorhandene Unterlagen werden in der Regel dem Käufer gegeben. Letztendlich kann der Verkäufer in vielen Fällen nicht beweisen, dass die Schrott-Kiste, nicht das verkaufte Geräte ist.

Viele Verkäufer nehmen den Laptop auch zurück um sich Ärger zu ersparen. Viel später erst bemerken sie, dass die die Festplatte gegen eine kleine ausgetauscht wurde. Das Gleiche geht natürlich auch mit allen anderen Teilen.

Gut zu wissen:

In den allermeisten Fällen gibt es keinen Ärger und die Deals klappen problemlos.

Für denjenigen, der betroffen ist, ist dies jedoch kein allzu großer Trost.

Und wie viele Betroffene es durch Abzocke alleine auf diesem Portal gibt, kannst du leicht selbst herausfinden.

100 % Sicherheit gibt es im Leben nicht.

Aber mit ein paar einfachen Verhaltensweisen, kann man sich schon eine Menge Ärger vom Hals halten.

Fazit: Du hast dir nichts vorzuwerfen und solltest auf Nachrichten des Käufers gar nicht reagieren. Je nach Inhalt oder Drohung, solltest du jedoch alles an einem sicheren Ort speichern.

Sollte noch etwas unklar sein, kannst du dich gerne noch einmal melden.

Seh es gelassen entgegen. Er muss beweisen, dass der Laptop beim Verkauf defekt war. Du hast Garantie und Rückgabe ausgeschlossen und er hat bei Abholung die Funktion überprüft und dem Verkauf zugestimmt. Imho hat er keine Chance (und ich glaube er weiß es auch). Also nicht einschüchtern lassen.

Broly9595 
Fragesteller
 20.09.2018, 18:19

Also ganz ehrlich das war eigentlich ein netter älterer Herr, und ich würde so oder so niemanden verarschen vor allem keine älteren Menschen, mit der Gewissheit das die GPU kaputt ist würde ich es ihnen nicht verkaufen, wenn es so wäre hätte ich Ihn drauf hingewiesen oder schon beim verkauf angegeben. Er sollte ja eigentlich genau wissen worauf er sich einlässt wenn er durch Kleinanzeigen etwas kauft. Würde mich wundern wenn sogar der beste Anwalt den dabei helfen könnte.

Topses  20.09.2018, 18:30
@Broly9595

Dann kannst du sicher als netter jüngerer Mensch ihm sagen, dass der Laptop beim Verkauf in Ordnung war und dass er die Funktion des Laptops überprüft hat und er es dann ohne Garantie und Rücknahme gekauft hat. Das ist halt das Risiko eines privaten Gebrauchtwarenkaufes. Ich hoffe, dass er es dann einsieht, auch wenn es bitter für ihn ist.