Mahngebühren wenn Rechnung nur an Windschutzscheibe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast recht mit deiner Vermutung.

Zunächst muss der Parkkartenbesitzer IMMER sicherstellen, das die Parkkarte gut sichtbar ist.

Der Kontrolleur kann aber eben NICHT immer davon ausgehen, das der Strafzettel auch wirklich immer den Adressaten erreicht. Eben weil der Strafzettel lose ist und es Kinder, dumme Menschen usw. gibt, die diesen entwenden können.

Die Stadtwerke oder die Ordnungsbehörde muss nachweisen, dass sie den Strafzettel angebracht hat. Ohne Zeugen schwer.

Und selbst wenn sie das nachweisen kann: Es kann JEDER jederzeit diesen Zettel entfernen! Also sollte ein Gericht auf jedenfall den Halter des Auto´s recht geben.

MasterChristian 
Fragesteller
 19.05.2014, 11:19
Und selbst wenn sie das nachweisen kann: Es kann JEDER jederzeit diesen Zettel entfernen! Also sollte ein Gericht auf jedenfall den Halter des Auto´s recht geben.

Einen konkreten Paragraph gibts da aber nicht zu, oder?

MfG MasterChristian

Werkuhr  19.05.2014, 11:20
@MasterChristian

Ist mir nicht bekannt. Ich forsche mal nach. Kann gut sein das es im Kapitalstaat Deutschland auch rechtmäßig ist, obwohl jeder den Zettel theoretisch entfernen kann.

Werkuhr  19.05.2014, 11:36
@Werkuhr

Hmm, also sicher kann man nicht nachweisen das der PKW-Halter den Strafzettel wirklich erhalten hat.

Also braucht selbiger keine Mahnkosten und Zinsen zu zahlen.

Jedoch kann die Behörde den Verstoß an sich mit den Foto´s nachweisen.

Dann müssen die Foto´s aber auch klar belegen, das sich der PKW tatsächlich auf einem gebühren- oder erlaubnispflichtigen Parkplatz befunden hat. Und die Erlaubnis dazu eben nicht zu sehen war.

Dann wäre zumindest die Hauptforderung gerichtlich durchsetzbar. Die Zinsen und Verzugskosten jedoch nicht.

Denn nachweisen das der Halter den Zettel auch wirklich bekommen hat, kann die Behörde hier nicht.

Werkuhr  19.05.2014, 11:47
@Werkuhr

Wenn ich der Halter wäre, würde ich eine Kopie der Karte nachreichen und eventuell die 30 € zahlen. Ohne Zinsen.

Ich denke das man leider keine Frist zur Nachreichung hat.

Vielmehr begründet wahrscheinlich schon allein die Nichtsichtbarkeit der Erlaubnis das 30 € Bußgeld.

Kann natürlich auch sein, das es eine Klausel gibt, die besagt, dass man die Parkkarte nachreichen kann und dann nur zum Beispiel 10 € zahlen muss.

Aber ist die Frage, ob es so eine Klausel gibt, wie lange die Frist läuft und ab wann sie läuft?

Sehr wahrscheinlich würde die Frist ab dem Tag des Feststellen des Vergehens beginnen zu laufen. Also ab dem Tag, an dem die Foto´s gemacht worden sind und der Strafzettel angebracht wurde.

MasterChristian 
Fragesteller
 19.05.2014, 13:42
@Werkuhr

Die Kopie der Karte wurde sofort nachgereicht, nachdem das erste Schreiben (Mahnung) den Parksünder erreicht hat. Dann kam eben als Antwort, dass die Frist zum Nachreichen bereits abgelaufen ist. Leider hat der Parksünder halt nichts von dieser Frist erfahren und füllt sich deshalb und aufgrund der Mahngebühren ungerecht behandelt.

PS: Danke für die Antworten!

MfG MasterChristian

Werkuhr  19.05.2014, 16:24
@MasterChristian

Das glaube ich. Ist verständlich. Er soll nur die 30 € für den Verstoß an sich zahlen.

Alles andere ist nicht nachweisbar und folglich muss er keine weiteren Gebühren zahlen. :-)

Überweis einfach die 30€ und die Sache ist erledigt. Das du überhaupt einen Strafzettel bekommen hast, liegt ja halt daran das dieser nicht sichtbar oder genügend sichtbar ist. Auf die Mahngebühren + Halterfestellungsgebühren werden die dann wohl verzichten, da es sich um eine so kleine Summe handelt.

MasterChristian 
Fragesteller
 22.05.2014, 09:26

Auf die Mahngebühren + Halterfestellungsgebühren werden die dann wohl verzichten, da es sich um eine so kleine Summe handelt.

Wenn sie kulant sind ja, aber ehrlich gesagt glaub ich da nicht dran.

MfG MasterChristian

Update:

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Argument 'Keine gültige Zustellung' wirklich gefruchtet hat und die Mahn + Halterfeststellungsgebühren tatsächlich erlassen wurden (Immerhin über 8 €). Die 30 € wurden bezahlt und der Fall ist erledigt.

MfG MasterChristian

dass die Parkkarte nachgereicht werden kann,

muss nicht. es heisst eindeutig das die parkkarte gut sichtbar sein muss. dafür hat der fahrer zu sorgen.

MasterChristian 
Fragesteller
 19.05.2014, 10:45

Ist klar, aber laut Stadtwerken wurde auf der an der Windschutzscheibe angebrachten Rechnung darauf hingewiesen das innerhalb einer Frist die Parkkarte vorgezeigt werden kann. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden, weil Person A ja erst zwei Monate später vom vergehen erfahren hat.

MfG MasterChristian

Werkuhr  19.05.2014, 11:12

martinzuhause: Ja und? Kann der Kontrolleur nachweisen, dass der PKW-Halter auch wirklich Kenntnis vom Strafzettel erlangt hat? Nein!

martinzuhause  19.05.2014, 12:01
@Werkuhr

das kann er auch bei einem brief nicht. dann müüste alles per einschreiben mit rückschein verschickt werden. dann sollte der eigentümer des pkw vllt erst mal eine anzeige machen weil ihm ein schreiben vom auto gestohlen wurde um überhaupt irgendwie glaubhaft zu wirken. das eins dranne war weiss er ja inzwischen.

MasterChristian 
Fragesteller
 19.05.2014, 13:45
@martinzuhause

Soweit ich weis gilt ein Brief aber drei Tage nach dem Verschicken als zugestellt. Die Frage ist nur ob das Rechtlich für einen Zettel an der Windschutzscheibe auch so ist?

MfG MasterChristian

Reicht das Anbringen am Auto wirklich als Rechnungsstellung?

Nein. Wie soll den auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die Rechnung in deinem Machtbereich einging.

MasterChristian 
Fragesteller
 19.05.2014, 15:45

Das Problem ist, dass es dazu anscheinend keine konkreten Paragraphen, Gerichtsentscheidungen o.ä. gibt mit denen man argumentieren könnte. Zumindest konnte ich diesbezüglich nichts finden.

MfG MasterChristian

anon-8712241  20.05.2014, 15:02
@Werkuhr

Also ich weiß es schon, aber ich sag ihn nicht, ich will ja die Leute hier verwirren.