Ab wann sind Mahngebühren wucher?

5 Antworten

Die verzugsbegründende Mahnung muss grundsätzlich kostenfrei erfolgen.

Ganz einfach deshalb weil erst durch die Mahnung der Verzug eintritt, die Mahnung aber vor Verzugseintritt versandt wurde. Da Mahngebühren Verzugsschaden sind, muss erst Verzug vorliegen, bevor Verzugsschaden geltend gemacht werden kann.

Sollte der Verzug anderweitig eingetreten sein (§ 286 BGB), so kommt es ein wenig auf die Rechtsprechung der zuständigen Amts- und Landgerichte an.

Ich kenne kein Urteil, bei dem ein Gericht für eine einfache Mahnung mehr als 2,50 € als statthaft angesehen hätte.

Elektronisch automatisch verschickte Mahnungen verursachen ferner überhaupt keine Kosten.

Solltest du selbst kein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, sind 40,- € pauschal als Mahngebühr statthaft.

Sarah1914  10.10.2016, 20:34

Oftmals kommen vor einer Mahngebühr eine Zahlungsaufforderung

kevin1905  10.10.2016, 20:37
@Sarah1914

Ist das gleiche, nur andere Bezeichnung.

5 Euro sind Fair. auch wenn die Mahnung über das Internet gekommen ist, muss jemand sie bearbeiten. das fängt an bei der Kontrolle ob das Geld eingegangen ist und hört auf bei der Auslösung der Mail. 

Laut herschender Meinung sind 5 Euro gerechtfertigt als Mahngebühr. unabhängig wie hoch die Summe ist.

kevin1905  10.10.2016, 20:29

Urteil dazu bitte.

mepeisen  11.10.2016, 20:51
@kevin1905

Kürzen wir es ab. Wir zwei wissen, dass es hunderter anderer Urteile gibt. Mahnungen dürfen, so sieht es auch der BGH in vielen Urteilen, nur die direkten Sachkosten umfassen. Kein Gläubiger darf sich bereichern. Und Personalkosten umlegen ist auch verboten.

Ich habe nur Urteile gesehen bis zur absoluten Obergrenze von 2,50€. Egal wie viel gemahnt wurde.

Bei eMails entstehen auch Sachkosten (Strom usw.), aber die sind derart niedrig, dass sie sich maximal auf einen Cent runden. Wenn man großzügig ist.

Ich habe das jetzt mit meinem Anbieter geklärt und er hat die Gebühren auf 1€ gesetzt

Ich glaube, 5 Euro sind Standard: Es sind dem Anbieter Arbeitskosten entstanden - allein der Arbeitslohn, bedenke das!

Keyinator 
Fragesteller
 10.10.2016, 19:57

Was ich gelesen habe ist, dass man Arbeitslohn und Stromkosten nicht einberechnen darf, da es ja die normale Arbeitsleistung der Firma ist

AriZona04  10.10.2016, 20:00
@Keyinator

Mahngebühren sind legitim. Schluck es und lerne draus!

kevin1905  10.10.2016, 20:28

Mahngebühren dürfen folgendes enthalten:

  • Papier
  • Tinte/Toner
  • Porto

Alles andere sind Kosten normaler kaufmännischer Buchhaltung, die jeder Betrieb einkalkulieren muss und die nicht gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen.

Hallo, 

5€ Mahngebühr sind normal, egal wie hoch die Rechnung ist. Also bezahl sie lieber, denn es könnte noch viel teurer werden. Oft sind das Bearbeitungsgebühren

kevin1905  10.10.2016, 20:29

Bearbeitungsgebühren sind rechtswidrig gegenüber Verbrauchern.

Sarah1914  10.10.2016, 20:33
@kevin1905

Die 5€ sollen als Strafe dienen. Die Bearbeitungsgebühren kommen später, falls er nicht zahlen sollte. Sorry, ich hatte zwischendurch einen Satz vergessen

kevin1905  10.10.2016, 20:39
@Sarah1914

Die 5€ sollen als Strafe dienen.

Zu Strafen ist das Monopol des Staates, nicht privater Gläubiger! Daher gibt es ein Strafgesetzbuch.

Vertragsstrafen im Zivilrecht unterliegen einer Inhaltskontrolle, besonders im Geschäft mit Verbrauchern und sind daher meist nicht statthaft.