Lohnt sich ein Dienstwagen ohne private Nutzung?
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich da jemand von euch aus.
Fakten: Ich habe seit Anfang des Jahres einen Dienstwagen. Diesen darf ich für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit (und zurück) sowie für dienstliche Fahrten nutzen. Keine private Nutzung erlaubt! Der Weg von meiner Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte beträgt 53 km. Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Neuwagen Listenpreis: 19035,- € .Mir wird monatlich ein geldwerter Vorteil von 302,66 € (0,03% vom Listenpreis X 53 km) aufs Brutto Gehalt geschlagen, was ich versteuern muss. Sprit, Inspektionen und Reperaturen etc. werden vom Arbeitgeber übernommen.
Frage 1: Inwieweit wirkt sich das auf meine Einkommenssteuererklärung aus? (SK 1)
Frage 2: Wie kann ich mir ausrechnen, ob sich der Dienstwagen für mich lohnt oder ich mein Privat KFZ nutzen sollte?
Gibts da eine "Faustformel" oder ähnliches?
Vielen Dank im Voraus :)
PS: Bin nicht allzu sehr vertraut mit Steuerangelegenheiten, deswegen seht es mir nach.
3 Antworten
ich hatte einen,bin vom wohnort zu arbeitstelle gefahren.war nur für berufliche nutzung gedacht deshalb konnte ich auch keine km absetzen und wurde voll von der firma bezahlt.geldwerter vorteil kam nicht zu tragen,hatte bereitschaftsdienst und die einsatzorte waren immer verschieden,jeden tag wo anders.oft mehrmals am tag verschiedene einsatzorte
Frage 2: ermittel für dich die monatlichen Kosten mit dem Privatpkw, dann kannst die Summe vergleichen.
beim Finanzamt kannst trotzdem die 53km einfacher Weg mit 30Cent in der Steuererklärung angeben.
die Vorgehensweise vom Chef ist korrekt: https://www.test.de/Dienstwagen-Wie-Sie-die-private-Nutzung-am-guenstigsten-versteuern-5152332-0/
Danke für die Antwort...Warum kann ich denn trotz Geschäftswagen die 53 km in der Steuererklärung angeben?
Warum kann ich denn trotz Geschäftswagen die 53 km in der Steuererklärung angeben?
Geldwerter Vorteil:
302,66 * 12 = 3.632 € werden zunächst versteuert
Entfernungspauschale Einkommensteuererklärung (Annahme 5-Tage-Woche)
230 AT * 53 * 0,3 = 3.657 €
Hiermit wird die Besteuerung praktisch neutralisiert.
Das ist natürlich günstiger, da Du ja ansonsten alleine schon den Sprit für das eigene Fahrzeug zahlen müsstest...
Du gehst praktisch steuerlich +/- Null raus...
Der ArbG könnte die Entfernungspauschale auch bis zur Höhe des geldwerten Vorteils in den einzelnen Monaten bei der 0,03%-Regel abziehen - dann wäre erst gar nichts zu versteuern.
Der letzte Absatz ist zu ignorieren - die Anrechnung der Entfernungspauschale darf nur erfolgen, wenn der ArbG das pauschal versteuert (dann 180 Tage/Jahr bzw. 15 Tage/Monat abzugsfähig).