Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da wiehert ganz gewiss noch kein deutscher Amtsschimmel. Dein AG möchte nur steuerrechtlich auf der sicheren Seite sein. Das heisst, im Falle einer Steuerprüfung bei Deinem AG könnte dieser Sachverhalt ein Thema werden.

Ich gebe Dir jetzt gewiss keine Anleitung zum Schwindeln, sondern sag Dir, was machbar ist.

Wenn Dein AG ein Fahrtenbuch für diesen Wagen verlangt, dann musst Du eines führen. Verbietet er private Fahrten, musst Du das respektieren. Wie Dienstvergehen in Deiner Firma behandelt werden, musst Du selber wissen.

Verbietet er es nicht und es ergeben sich welche, hast Du einen geldwerten Vorteil. Dieser wird mit 0,03% vom Bruttolistenpreis des gemieteten PKW errechnet. Gemindert wird dieser geldwerte Vorteil durch die selbst gezahlten Benzinkosten.

Also wenn du deinem Arbeitgeber die Kosten vorlegst, kann dieser die Auslagen in der Regel auch erst zurückzahlen, wenn die Rechnung auf die Firmenadresse ausgestellt wurde und nicht Privat an dich. Dafür gibt es ja Reisekostenabrechnungen. Bezüglich des Fahrtenbuches wird das Finanzamt trotzdem drauf bestehen. Wenn du es dienstlich genutzt hast, wirst du sicherlich auch Termine gehabt haben, die du nachweisen kannst. Mach am besten eine Liste, in der du die Termine auflistest und die ca. gefahrenen km, die du dafür genutzt hast (dies ist wichtig für die Berechnung der km-Pauschale (0,30/km)) Auf der Mietwagenabrechnung wird immer der Anfangs-km-Stand und der End-km-Stand angegeben. Zieh anschließend den "geschetzten" Wert für deine Privatfahrten ab und dann hast du einen Wert, den du abrechnen kannst. Viel Erfolg

Fakt ist, nicht der Arbeitgeber zahlt die Kosten für das Fahrzeug, sondern der Arbeitnehmer.

Jetzt geht es letztlich darum, was der Arbeitgeber steuerfrei als Spesen ersetzen darf und was nicht.

Der Arbeitgeber darf den Verpflegungsmehraufwand ersetzen, und die dienstlich gefahrenen Kilometer nach den aktuell gültigen Dienstreisesätzen. Wenn er mehr ersetzt, ist das kein geldwerter Vorteil sondern schlicht und einfach steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die Frage ist nun lediglich, wie ihr die Sache miteinander abrechnet. Auf den meisten Spesenabrechnungsformularen muss man lediglich die gefahrenen Kilometer angeben. Mit welchem Fahrzeug die gefahren wurden ist dann egal.