Lehrerin. Frühpensionierung mit Anfang 50?
Guten Morgen,
kann sich eine Lehrerin (Grund- und Hauptschule, Anfang 50) ernsthaft Hoffnungen auf Dienstunfähigkeit und zeitnahe Pensionierung machen, obwohl ihre einzigen Probleme chronische Hypochondrie, die mentale Abhängigkeit von ihrem Hausarzt (der sie aufgrund psychischer Schwäche ausnutzt und ihr manches auch einredet - das macht er übrigens auch bei anderen Patienten, die er als "schwach" einstuft) und allgemein ein eher schwacher bzw. beeinflussbarer Charakter sind?
Sie hat zwar auch eine unglückliche Ehe hinter sich, in der sie viel Mist erlebt hat, und dann ein paar genauso unglücklich kurzzeitige Beziehungen, aber das mehr am Rande.
Kann sie sich Hoffnungen machen oder ist so was an größere Hürden geknüpft, die nur erreicht, wer ernsthaft und ggf. dauerhaft ohne Besserungsaussichten angeschlagen ist?
Arbeite in einem anderen Fach und kenne mich nicht aus, deswegen hier diese Frage. Es geht um ein Familienmitglied.
Danke und Grüße.
6 Antworten
Hypochondrie gilt als Angststörung und ist zumindest therapierbar, möglicherweise sogar heilbar. Es ist Teil der Verpflichtung eines jeden Beamten, dass er alles unternimmt um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Ich selbst wurde als 63-jähriger nach einjähriger Dienstunfähigkeit wegen fast vollständigen Stimmverlusts in den Ruhestand versetzt. Zuvor war ich zu dem ministeriellem Vertrauensarzt geschickt worden, der mich zunächst noch auf Kur schickte, obwohl ihm klar war, dass dies nichts mehr ändern konnte (das hat er mir gesagt), bevor ich dann endgültig dienstunfähig geschrieben wurde.
Herzlichen Dank.
Therapien usw. lehnte sie bisher ab, begab sich lieber zu Heilpraktikern, Vitalogen usw., die unserer Meinung nach alles noch schlimmer gemacht haben, sowie zu ihrem Hausarzt, dem sie mental regelrecht hörig ist.
Die Frühpensionierung ist die letztmöglich Option und mit großen finanziellen Einbußen verbunden.
Vorher wird eher geprüft, ob man anderweitig Verwendung für sie hat.
Bei Beamten erfolgt eine Begutachtung durch einen Amtsarzt, also ein unabhängiger Arzt. Bei langfristigen Erkrankungen wird diese Begutachtung auch zwangsweise betrieben, weil die Behörde prüfen will, ob überhaupt eine Chance besteht, dass die Person einen Genesungsprozess durchmacht.
Ansonsten kann auch die Entlassung betrieben werden - mit entsprechenden Nachteilen.
Danke, das beruhigt mich etwas.
Nach § 26 des Beamtenstatusgesetzes ist dienstunfähig, wer in den letzten sechs Monaten bereits drei Monate dienstunfähig war und gleichzeitig innerhalb eines Zeitraumes, den die einzelnen Ländergesetze festlegen dürfen, nicht wieder voll dienstfähig werden wird. Der Zeitraum beträgt in allen Ländergesetzen sechs Monate. (Quelle https://www.diebayerische.de/ratgeber/wie-wird-die-dienstunfaehigkeit-bei-lehrerinnen-und-lehrern-geprueft/)
War sie denn schon drei Monate dienstunfähig im letzten halben Jahr?
Dann braucht sie ein Gutachten (muss nicht vom Amtsarzt sein, sondern kann auch der von dir genannte Arzt sein), dass sie auch nach weiteren sechs Monaten nicht wieder dienstfähig sein wird. Erhebliche Abschläge wird sie aber hinnehmen müssen
Nein, überhaupt nicht. Sie geht nur nach dem Unterricht ständig zu diesem Hausarzt und ich fuhr sie zwei, dreimal zu weiter entfernten Fachärzten, zu denen er sie geschickt hat. Der Arzt ist unmöglich und spielt ganz geschickt mit einigen älteren Damen und auch Männern, die er beeinflussen kann.
PS: Das ist aber kein Automatismus. Bei dem derzeitigen Lehrermangel wird sie ihr Land aber vermutlich eher nicht in den Ruhestand versetzen.
Ich glaube nicht, dass die chonische Hypochondrie für eine Frühpensionierung ausreicht.
Was da mit ihrem Arzt ist und wie viele unglückliche Beziehungen sie hatte, ist ihr privates Problem. Das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
Das beruhigt mich etwas, danke.