Kurz Vor Ende der Ausbildung Arbeitsvertrag unterschreiben

3 Antworten

Dein Ausbildungsvertrag endet mit abgeschlossener, bestandenen Prüfung. Wenn du schon einen Prüfungstermin hast, kannst du einen Arbeitsvertrag, mit Datum einen Tag nach der Prüfung, unterschreiben. Falls deine Prüfung erst im Sommer ist und deine Leistungen sehr gut sind, kann dein Ausbildungsbetrieb und du bei Kammer eine Ausbildungsverkürzung beantragen und so der Prüfungstermin vorverlegt werden.

JoelinaBella003 
Fragesteller
 25.12.2014, 17:02

Die Prüfung ist Ende Januar , der Arbeitsvertrag soll ab Anfang Januar bestehen.

Laut dem Gesetz in NRW darf man höchstens 6 Monate vor der Abschlussprüfung einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Je nach Bundesland schwankt das!!!

frankfragt  26.12.2014, 11:07

Welches Gesetz in NRW?

Berufsbildungsrecht ist Bundesrecht (BBiG). Außer du wirst in einem Beruf ausgebildet, der nicht durch BbiG oder HWO abgedeckt ist, zum Beispiel Gesundheitsberufe, nur die unterliegen dem Landesrecht.

Deine Bedenken sind berechtigt.

Formell ist nur zur Abschlussprüfung zuzulassen, "wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,"

Drei Monate vorm Ende der Ausbildung darf sogar erst ein gültiger Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Wann wäre deine letzte Prüfungsleistung?

Vorschlag: Lasst den Ausbildungsvertrag so bestehen und informiert vor allem nicht die zuständige Stelle von einer vorzeitigen Beendigung, das wäre prpblematisch. Dein Chef kann dir in einem Dreizeiler einen Ergänzungsvertrag erstellen "Abweichend vom Ausbildungsvertrag wird die Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2015 auf XXXX Euro erhöht:" Das diese Änderung nicht die Durchführung der Ausbildung berührt, braucht diese Änderung auch nicht bei der zuständigen Stelle eingereicht zu werden. Dennoch verdienst du dann mehr Geld. Dein Arbeitsvertrag soll auf den Tag nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung gerichtet sein.

So seid ihr auf der sicheren Seite. Da kann die Kammer keinen Ärger machen und im Falle des Nichtbestehens bzw. Ausfallen der Prüfung wegen Krankheit oder sonstiges bist du auf der sicheren Seite, deinen Berufsabschluss auch zu erreichen.