Kündigungsfrist bei möbliertes Zimmer als Mieter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist es tatsächlich ein Zimmer das überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und, kannst Du bis zum 15. des Monats zum Ende des selben Monats in Schriftform kündigen.

Wenn es jedoch eine Möblierte Wohnung mit eigenem Bad und eigener Küche ist beträgt die Kündigungsfrist, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.

Die Kündigung müßte spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen wenn der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats enden soll.

bwhoch2  13.01.2017, 09:11

Es geht um ein Zimmer. Das steht 2x in der Frage. Im Gegensatz zum albatras hat das anitari wenigstens erkannt und vorsichtshalber nochmal das mit der kompletten Wohnung nachgeschoben.

albatros  16.01.2017, 19:32
@bwhoch2

"Wen der Vermieter selbst im Haus mit wohnt"

Das heißt noch lange nicht, dass das Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters liegt. Lies dazu auch meine Antwort. Dort steht nix andres drin als was auch anitari richtig dargestellt hat. Da gibt es inhaltlich keinen Unterschied.

Eine Verkürzung der gesetzlichen KF durch den Mieter,   derart, dass sie  bis zum 15. des Monats zum Monatsende rechtswirksam ist, ist nur möglich, wenn der möbliert vermietete Raum bzw. Räume innerhalb der Wohnung des Vermieters liegt/liegen.

 Eine komplette Wohnung im Haus des Vermieters, auch wenn teil- oder vollmöbliert, kann deshalb rechtswirksam vom Mieter nur mit der gesetzlichen KF von drei Monaten gekündigt werden.

 

ichundnurich93 
Fragesteller
 13.01.2017, 08:18

Danke, auch wen in meinem Mietvertrag steht Kündigungsfrist 3 Monate, 

albatros  13.01.2017, 08:35
@ichundnurich93

Ich habe meinen  Hinweis explizit deswegen gemacht, weil  bwhoch2 diesbezüglich nicht gesetzeskonform antwortete.

bwhoch2  13.01.2017, 09:04
@albatros

@albatros: Hi, mal wieder sehr tief geflogen?

Wie lautet die Frage?

Kündigungsfrist bei möbliertes Zimmer als Mieter?

In den Details auch nochmal wiederholt?

Seit wann ist ein möbliertes Zimmer eine abgeschlossene Wohnung?

Du magst ja recht haben mit diesem Absatz:

Eine komplette Wohnung im Haus des Vermieters, auch wenn teil- oder vollmöbliert, kann deshalb rechtswirksam vom Mieter nur mit der gesetzlichen KF von drei Monaten gekündigt werden.

Aber er gilt eben nur bei einer kompletten Wohnung und nicht bei einem möblierten Zimmer

-

und gefragt wurde zu einem möblierten Zimmer. Soll ich es jetzt nochmal wiederholen oder ist es jetzt verstanden?

Übrigens: Nirgendwo schreibt der/die ichundnurich93 irgend etwas anders? Oder wo hast Du die schlaue Information her?

anitari  13.01.2017, 09:18
@ichundnurich93

Danke, auch wen in meinem Mietvertrag steht Kündigungsfrist 3 Monate, 

Mußt Du andere Räume, Küche und Bad, mit dem Vermieter teilen?

Wenn ja, die kurze Kündigungsfrist, auch wenn im Vertrag 3 Monate steht.

Wenn nein, sprich Du hast eine sep. Küche und ein sep. Bad, dann 3 Monate. Auch wenn das Zimmer möbliert ist und der Vermieter selbst mit in der Wohnung wohnt.

albatros  16.01.2017, 19:37
@bwhoch2

Der Tiefflieger bist du! Du musst schon die Frage komplett wiedergeben:

Wen der Vermieter selbst im Haus mit wohnt.

Haus und Wohnung kann / muss man wohl unterscheiden (können), oder?

 

bwhoch2  13.01.2017, 09:08

Eine Verkürzung der gesetzlichen KF durch den Mieter, 

Es geht nicht um die Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist, sondern die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Falle eines möblierten Zimmers 2 Wochen zum Monatsende.

§573 c des BGB:

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Da steht nix von Verkürzung, sondern das ist eine gesetzlich festgelegte Frist, die in einem Mietvertrag nicht zum Nachteil des Mieters geändert werden darf.

Wenn im Mietvertrag also "3 Monate" steht, zählt das nicht.

albatros  16.01.2017, 19:39
@bwhoch2

Verkürzung im Sinne, dass diese KF kürzer ist als die gesetzliche von drei Monaten. Selbstverständlich sind beide gesetzlich festgeschrieben. Verstehst du das nicht?

Bis 15. Januar muss Deine Kündigung beim Vermieter sein. Kündigung zum 31.1.2017.

albatros  13.01.2017, 01:54

Lies meine Antwort ....

albatros  13.01.2017, 08:37
@albatros

... und die von anitari