Kündigungsfrist - bei langer Betriebszugehörigkeit?

2 Antworten

Wenn widersprüchliche Klauseln im Vertrag stehen, so gilt immer die , die für dich als Arbeitnehmer günstiger ist.

Heißt, wenn da wirklich beide Klauseln drin stehen kannst du mit 4 Wochen kündigen. Dein AG könnte dir nur mit 5 Monaten kündigen.

Ohne die entsprechenden Vereinbarung zu kennen: nach dem Günstigkeitsprinzip gilt im Zweifel für dich die kürzere und für den Arbeitgeber die längere Kündigungsfrist.

Schnurzelpups 
Fragesteller
 22.01.2018, 17:33

Der Kontext im Vertrag lautet: ....ist eine Kündigung nur mit 4 Wochen zum Quartalsende zulässig. Verändert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese auch für den AN, sinngemäß. Wann kann ich also kündigen, ich möchte zum 30.9. raus? Danke

Robert Mudter  22.01.2018, 17:48

Das hilft nicht wirklich weiter. Letztendlich kommt es auf den konkreten Arbeitsvertrag an. Dies hin weggelassen bitte nehme zur Kenntnis, dass wir hier keine Rechtsberatung betreiben. Wir geben Empfehlungen und tauschen Erfahrungen aus.Jedenfalls ist das nächste Quartalsende der 31. März. Wenn eine Beendigung zum 30. September gewünscht ist, ist die Frist doch eigentlich klar.