Kündigung nach 10 Jahren, weil ich samstags nicht immer arbeiten kann.

12 Antworten

Du solltest nicht mit den Chef diskutieren, hieraus entwickelt er Kündigungsgründe, nach denen er bereits sucht.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Bist Du in der Gewrkschaft?

Du solltest Dein Arbeitsvertrag ganz genau lesen, was in Bezug auf Überstunden da steht. Im Arbeitszeitgesetz ist auch die Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten angegeben. Du soltest Dich damit beschäftigen.

Bei der Samstagarbeit ist es so, dass Du und auch die Kollegen eventl. einen zusätzlichen Urlaubsanspruch haben. Da lohnt es sich genauer hinzuschauen und auch unwissende Kollegen einen vertraulichen Tip geben.

Gegenüber den Kollegen solltest Du Dich nur vorsichtig äußern, bei Kündigungen haben die Chefs eigentlich immer Kollegen die den Gekündigten belasten, weil sie eine Zeugenaussage machen.

Frag den Betriebsrat,der kennt sich aus und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet

Es kommt darauf an was in deinen Arbeitsvertrag steht?? Ist der Samstag als regulärer Arbeitastag aufgeführt? Es gibt aber auch so schöne Sätze im Arbeitsvertrag die besagen das du dich auch für eventuelle Mehrarbeit bereit erklärst... Wenn man Fragen darf als was arbeitest du denn? Vielleicht solltest du dich mal von einen Anwalt beraten lassen.

Keine Frage ist das es nicht in Ordnung ist das dein Chef dich zwingen will Samstags zu arbeiten! Nur das mit den Recht haben und Recht kriegen ist immer so ne Sache.

natürlich kann er nicht einfach deine arbeitszeit verlängern gegen deinen willen! zu einigen überstunden sollte man bereit sein (bist du ja auch) aber man MUSS auch das nicht.

deswegen kann er dich also nicht kündigen.

letzten endes bringt dir das natürlich auch nicht viel, denn er kann dich einfach ganz normal betriebsbedingt kündigen, irgendeinen grund findet man da immer wenn man nur genug sucht.

wird er aber nicht machen, ich denk mal er will dich nur unter druck setzen. ich persönlich würde auf diese art von druck reagieren indem ich erstmal 3 wochen "krank" werde :)

Wenn der Arbeitsvertrag dies zulaesst, kann der Arbeitgeber das auch verlangen. Schliesslich gelten Samstage im Arbeitsrecht als ganz normale Werktage (auch wenn das in der Praxis inzwischen etwas anders wahrgenommen wird).

Gibt's der Arbeitsvertrag hingegen nicht her und es waere aber aus betriebsbedingten Gruenden erorderlich, koennte der Arbeitgeber eine Aenderungskuendigung aussprechen. Das heisst, er kuendigt das Arbeitsverhaeltnis und bietet gleichzeitig dessen Fortsetzung unter veraenderten Bedingungen an. Dann kannst du die Aenderung entweder annehmen oder ablehnen. Lehnst du sie ab, wirkt die Kuendigung. Gegen die kannst du dann innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Kuendigungsschutzklage beim zustaendigen Arbeitsgericht erheben. Das ueberprueft dann, ob die Kuendigung wirksam ist (der Arbeitgeber wirklich dazu berechtigt war) oder nicht. Ohne Erhebung einer Kuendigungsschutzklage wirkt die Kuendigung zum angegebenen Termin.

Dies alles gilt aber nur, wenn ueberhaupt Kuendigungsschutz besteht. Besteht keiner (z.B. weil der Betrieb nicht regelmaessig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt), kann der Arbeitgeber sowieso jederzeit unter ordentlich und unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen.