Samstag arbeiten im Büro

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Steht da nur die Wochenarbeitszeit oder auch die Arbeitstage (z.B. Mo - Fr)? Gibt es eine Gleitzeitregelung? Eine Verpflichtung zur Mehrarbeit (Überstunden)? Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung? Werden Überstunden als Freizeit abgegolten oder bezahlt?

nightangel1991 
Fragesteller
 11.06.2013, 19:43

Mehrarbeit wird bei uns weder mit Geld noch mit Zeit vergütet. Das macht man bei uns "just for fun".

Bei mir steht im Arbeitsvertrag 40 Stunden woche.

Hexle2  11.06.2013, 20:00
@nightangel1991
 "just for fun".

Den "fun" hat dann wohl nur der AG ;-)).

Wenn Du Deine 40 Stunden von Montag bis Freitag erreicht hast, kann der AG keine Überstunden fordern. Zumal diese nicht bezahlt oder als Freizeit abgegolten werden.

Anders wäre es mit Samstagsarbeit, wenn er Samstags das Büro besetzt haben möchte, Du aber dafür einen anderen Tag frei bekommst oder sich die 40 Stunden auf sechs Tage verteilen würden (wobei dann auch die Urlaubsberechnung angeglichen werden müsste).

Hexle2  21.06.2015, 13:08
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Wenn Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf die Tage Montag bis Freitag verteilt ist, bist Du zur Arbeit am Samstag nicht verpflichtet.

Zur Ableistung von angeordneten Überstunden bist Du nur dann verpflichtet, wenn dies im Arbietsvertrag, in einer Betriebsvereinbarund oder in einem Tarifvertrag so geregelt ist - aber jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitgeber Überstunden zwar abordnet, sie aber nicht abgegolten oder in Freizeit ausgeglichen werden (es sei denn, iüber den Arbeitsvertrag sind Überstunden in definiertem Umfang mit dem gezahlten Gehalt abgegolten).

Ansonsten müssen Überstunden nur aus (wirklich!) dringenden betrieblichen Gründen (z.B. Notfall) geleistet werden; außerdem hat der Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer mit den betrieblichen Belangen abzuwägen und kann nicht "einfach" per Direktionsrecht anordnen.

Ja, der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen. Wenn das im Arbeitsvertrag steht. Die Mehrarbeit muß durch Geld oder Freizeitausgleich ausgeglichen werden.

ja, das kann er.

Familiengerd  11.06.2013, 20:26

@ larry2010:

ja, das kann er.

So? Kann er? Und warum kann er? Etwa nur mit dem wirklich dämlich Argument, das man so oft liest, "weil er der Chef ist"?

Ich würde von Dir ja gerne einmal eine Begründung für Dein "ja, das kann er" lesen, statt dass Du einfach nur diese Behauptung platt in den Raum stellst !!! :-((

nettedani  12.06.2013, 11:54
@Familiengerd

larry2010 gibt hier wohl gerne unnützige Antworten ab. Eben in einem anderen Beitrag auch ..hat wohl keine Ahnung von irgendwas, aber hauptsache Kommentare abgeben und Punkte sammeln!