Minusstunden bei Feiertagen?

2 Antworten

Wenn Deine Arbeitszeit von Montag bis Freitag ist muss der AG Dir den Freitag bezahlen als ob Du gearbeitet hättest. Solltest Du am Samstag arbeiten wären das Überstunden. Sind diese im Vertrag vereinbart?

Dein Chef soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Da gibt es den § 2. "Entgeltzahlung an Feiertagen: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

Du siehst, er muss Dir sowohl den Karfreitag als auch den Ostermontag voll bezahlen. Nix mit Minusstunden

Auch hier ist die Rechtslage ganz klar geregelt,

Der Arbeitsvertrag gibt dir da Auskunft

Wird dort von Werktagen oder Arbeitstagen gesprochen um auf die 5 Tage zu kommen

oder nur pauschal von 20 Stunden in de Woche??

Werktage sind von Montag bis Freitag

Arbeitstage sind von Montag bis Samstag

pauschal dann hat er freie Wahl

Wenn Du mir das beantworten kannst, kann ich Dir auch einen richtigen Rat geben

War mein Leben lang Arbeitgeber und nun im Ruhestand

Hexle2  02.04.2012, 19:11

Werktage sind lt Gesetz Montag bis Samstag. Arbeitstage sind die Tage an denen lt Arbeitsvertrag gearbeitet wird. Bei fünf Wochenarbeitstagen kann da auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag dabei sein

DahleRieger  02.04.2012, 19:41
@Hexle2

Samstag ja

Sonntag und Feiertag ist ein gesetzlicher Feiertag hier kommt es auf die Branche an dann fallen aber immer Überstunden oder Zuschläge an.

ralosaviv  03.04.2012, 20:14

Deine Beiträge zum Arbeitsrecht machen mich langsam sauer. Entweder, du lebst auf einem ganz anderen Planeten oder du hast von der Thematik ungefähr soviel Plan wie ein Rind von der Kernspaltung. Und sowas will Arbeitgeber gewesen sein!? Bei der Aussage hast du dich mit Sicherheit um einen Tag im Datum vertan.

lenzing42  05.04.2012, 14:42

@DahleRieger:

Werktage sind von Montag bis Freitag<

Arbeitstage sind von Montag bis Samstag<

Diese Aussage ist falsch,denn nach dem Bundesurlaubsgesetz sind Werktage alle Kalendertage,die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.