Zählt Wochenende mit zum urlaub?
Hallo
also ja ich weiß es zählt nicht wenn man am Wochenende nicht arbeitet.. ABER:
Ich habe das Problem dass ich es nicht zu 100% weiß ob das Wochenende zu meinen Arbeitstagen zählt oder nicht!
zu mir:
ich arbeite im Büro, Vollzeit 40std Woche und habe Gleitzeit, sprich: ich muss einfach auf meine Stunden kommen pro Woche
Aber nirgends, weder im Vertrag noch in der Stellenausschreibung steht dass wir nur von Mo-Fr arbeiten… in der Realität ist es so dass wir normalerweise nicht arbeiten am Wochenende; freitags sagt man schönes Wochenende
Aber OFFIZIELL ? Wie ist es da?
9 Antworten
Wie es in deinem ganz bestimmten Fall ist, weiß ich auch nicht. Im Allgemeinen spricht man von Arbeitstagen (Mo-Sa) und Sonn- und Feiertagen. Zu Letzteren gibt es Regelungen wann und in welcher Stundenzahl ein Arbeitnehmer auch dann seine Arbeit zu verrichten hat. Auch wird Arbeit an Sonn- und Feiertagen besonders vergütet.
Ich kenne es nur so, dass entweder eine Vergütung in Ruhetagen und/oder in steuerfreien Zulagen stattfindet. Folgendes habe ich gefunden. Vielleicht hilt es ja dem FS weiter!?
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Mitarbeiter an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot gilt von 0 bis 24 Uhr. Als Ausgleich für die Sonn- und Feiertagsarbeit sind (unbezahlte) Ruhetage vorgeschrieben.
Nach dem Gesetz mag das stimmen. In der Realität sieht das manchmal anders aus ... :-(
Hallo DerFrager2017,
das kommt auf das Modell der Gleitzeit an.
Frag einfach deine Kolleginnen und Kollegen oder direkt in der Personalabteilung nach.
Ich gehe fest davon aus, dass ihr von Montags bis Freitags arbeitet.
emesvau
Entscheidend ist, ob sich dein Urlaubsanspruch auf eine 5 Tage Woche oder auf eine 6 Tage Woche bezieht. Bezieht er sich auf eine 5 Tage Woche, zaehlt der Samstag nicht mit. Bezieht er sich jedoch auf eine 6 Tage Woche, zaehlt auch der Samstag als Urlaubstag.
Der gesetzliche Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr bezieht sich auf eine 6 Tage Woche. Da zaehlt der Samstag also auch dann als Urlaubstag, wenn nur an 5 Tagen in der Woche gearbeitet wird. Meist wird dann aber auf eine 5 Tage Woche umgerechnet und der Urlaubsanspruch reduziert sich dann von 24 Werktagen auf 20 Arbeitstage. Dann zaehlt der Samstag auch nicht mehr mit.
Du musst also in deinem Vertrag (ggf. auch Tarifvertrag) nachsehen, was genau zum Urlaubsanspruch vereinbart wurde. Weniger als 4 Wochen/Jahr duerfen es in keinem Fall sein.
Es gibt auch Tarifverträge in denen die Arbeitszeit festgelegt ist. Aber in deinem Fall ist klar, dass nur die Tage von Mo bis Fr zählen. Und danach wird auch dein Urlaubsanspruch berechnet. Hätttest du eine 6-Tage-Woche, wären die Urlaubstags entsprechend mehr.
Im Büro gilt Montag bis Freitag (es sei denn, du arbeitest auch mal am Samstag, aber du schreibst ja, dass das nicht so ist). Deswegen gilt auch dein Urlaub nur zwischen Montag und Freitag. Das Wochenende zählt nicht dazu.
Das mag wohl in manchen Arbeits- und Tarifvertraegen so geregelt sein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine besondere Verguetung von Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es jedoch nicht.