Kündigung mit Ausrede (neuer Job)?

6 Antworten

Nein, warum solltest du das tun? Schreib in deine Kündigung "aus persönlichen Gründen". Darüber musst du keine Auskunft geben.

Wenn du ordentlich (also unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigst, brauchst du niemals eine Begründung zu nennen.

Bedenke aber, wenn du selbst kündigst, bekommst du mit großer Wahrscheinlichkeit eine 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt.

es ist leider unklug, zu kündigen ohne etwas neues in Aussicht zu haben. Außerdem bekommst Du 3 Monate Arbeitslosengeldsperre.

Schreibe fleißig Bewerbungen, vielleicht dauert es nicht lange und du hast wirklich einen neuen Job in Aussicht.

Du kannst Dir psychologischen Beistand holen, das wär wohl jetzt das beste was du noch zusätzlich unternehmen kannst.


Generell bist du nicht verpflichtet,den Grund Deiner Kündigung wahrheitsgemäss anzugeben.

Aber......ich würde meinem Chef klar und deutlich SAGEN,warum ich kündige-nämlich aufgrund des schlechten Betriebsklimas.

Möglicherweise macht er sich darüber für die Zukunft dann mal ein paar Gedanken.

Alles Gute!

Als Arbeitnehmer muss man seine Kündigung nicht begründen.