Kündigung einer beliehenen Lebensversicherung

3 Antworten

Das Geld das dir zur Verfügung gestellt wurde ist in der Tat nicht deines. Für dein Guthaben bekommst du auch weiterhin die vertraglichen Zinsen.

Du kannst aber nach Ablauf eines Jahres den Darlehensbetrag mit dem vorhandenen Guthaben der LV verrechnen lassen. Dann wird entweder die Versicherungssumme gekürzt, oder du zahlst für den Rest der Laufzeit eine etwas höhere Prämie. Damit bleibt dein Versicherungsschutz voll erhalten. Ein Neuabschluss ist bei vielen Leuten dann nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Wenn du inzwischen z.B. an Bluthochdruck leidest, bekämst du gar keinen neuen Versicherungsschutz.

Am besten fragst du das deinen Versicherungsberater. Das ist nämlich bei jeder Versicherung anders.