Kann ich mein Fitinn Vertrag kündigen ohne dass den offenen Betrag zu zahlen?

4 Antworten

Ja musst du. Fristen sind nun mal einzuhalten. Vorher lesen was man unterschreibt und nicht hinterher jammern.

Wenn Du schon eine Zahlungserinnerung bekommen hast, hast Du ja Deinen Part des Vertrages nicht erfüllt, da Du eine erbrachte oder zur Verfügung gestellte Leistung nicht bezahlt hast. Ob Du jetzt kündigst, spielt dafür dann keine Rolle. Du musst bezahlen.

Du hast einen Vertrag und kannst einen Solchen nur unter Einhaltung der vereinbarten Frist kündigen. Und selbstverständlich mußt Du die gemäß Vertrag fälligen Beiträge bezahlen.

Natürlich musst du den offenen Betrag bezahlen. Du kannst nur zum nächsten möglichen Termin kündigen und nicht rückwirkend. Du musst also den ausstehenden Betrag und alle Beiträge bis zum Ende des Vertrages bezahlen.