Kündigung Einstellervertrag ganze Monatsmiete?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Huhu, du liegst leider falsch! Der § 580 a BGB legt fest, dass eine Kündigung nur zum Ablauf des Monats möglich ist.

Am 30.05.2016 gekündigt bedeutet: Ende des gewerblichen Mietvertrages, und der "Einstellervertrag" ist einer, 30.06.2016. Auch wenn du bereits am 09.06.2016 den Stall sowie Koppel räumst und zurück gibst, musst du leider die Monatsmiete für Juni 2016 dem Vermieter übergeben.

Ich vermute, dass im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Mieter zu jedem beliebigen Datum kündigen kann. Daher gilt die entsprechende Passage des § 580 a BGB.

Hingegen gibt es keine gesetzlichen Festlegungen, wann ein Mietvertrag beginnen muss außer der Festlegung, dass der Mietvertrag mit Herausgabe der Mietsache an den Mieter beginnt. Dieser Tag sollte im Mietvertrag fixiert sein.

Wieso war doch so ausgemacht, das ich erst zum 15ten komme..Und das nicht wegen mir. Sondern weil dann erst die Koppel gewechselt wurde. Bei mir im Vertrag steht lediglich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Und nicht wann. Ich könnte also auch am 10 ten kündigen und am 24 raus gehen. Wenn ich zum 15.06 in einem neuen Betrieb anfage bekomme ich auch nur die hälfte des Lohns, genauso verhält es sich wenn ich zur Mitte des Monats kündige.

JolieBijou  08.06.2016, 16:29

Ich kenne den genau Wortlaut des Vertrags nicht, aber bei einer Wohnung kündigt man ja auch nicht irgendwann im Monat sondern zum 1. Und so ist das bei mir in meinem Vertrag zumindest auch 

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:33

im Vertrag steht lediglich: Es ist eine Kündigungsfrist von 14-Tagen einzuhalten

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:35

wie gesagt habe am 30.05 die Kündigung eingereicht, somit wäre die Frist ja auch eingehalten

Hallo, 

ich kenne das eigentlich auch so, dass wenn man erst ab dem 15ten rausgeht das man die Miete komplett zahlen muss. Wenn du vorher ausziehst, dann nicht. Ist bei den meisten Mietwohnungen genauso. 

Kannst diesbezüglich nochmal deinen Anwalt fragen. Ist ja nur ein Anruf. 

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:30

ziehe am 9 ten aus

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:31

könnte ja herum gedreht auch nicht länger blieben

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:32

Zudem hat er schon Leuten fristlos gekündigt.. das geht bei einer Wohnung auch nicht

VanyVeggie  08.06.2016, 16:35
@Boxerfrau

Puh da bin ich jetzt etwas überfragt. Also bei uns gilt das so. Ich weiß ja nicht was für einen Vertrag du hast. Vielleicht solltest du deinen Anwalt wirklich mal drübersehen lassen. Vielleicht hast du ja übersehen oder es steht was anderes drin, wo man letztlich festlegen kann, ob du nun zahlen musst oder nicht. Kündigungsfrist heißt ja nicht, dass man nicht zahlen muss wenn sie eingehalten wird. 

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:38

Ja das werd ich wohl müssen oder ich lass es einfach drauf ankommen.. :-) ich denke ich bezahle mal die hälfte... Und dann mal sehen. im neuen Stall muss ich ja auch wieder die hälfte zahlen

VanyVeggie  08.06.2016, 16:44
@Boxerfrau

Na dann hoffe ich für dich, dass alles gut ausgeht. :)

Also ich kenne das so, wenn man 14 Tage Kündigungsfrist hat, muss man die Kündigung auch 14 Tage vor Beginn des nächsten Monats einreichen, sonst muss der komplette Monat gezahlt werden.

und das du beim Einzug nur die Hälfte zahlen musstest ist ja auch nur ein freiwilliges e tiefe kommen von ihm

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:29

bin doch auch erst zur Mitte des Monats eingezogen... Und das nach Absprache.. Wäre ja auch schon zum 1 ten eingezogen...

JolieBijou  08.06.2016, 16:30
@Boxerfrau

Das hat doch mit der Kündigung nichts zu tun. Das war eine Abmachung die ihr damals getroffen habt, die hat keine Auswirkungen mehr auf die jetzige Kündigung 

Boxerfrau 
Fragesteller
 08.06.2016, 16:29

es steht aber nix davon im Vertrag.. lediglich die Frist von 14 Tagen

JolieBijou  08.06.2016, 16:36
@Boxerfrau

Letzten Endes können wir dir hierbei auch nicht helfen. Ich empfinde es als ganz normal, das man immer zum vollen Monat hin kündigt. Eigentlich bleibt dir da nur ein Anruf bei deinem Anwalt 

Kündigen kann man immer nur zum 1. eines Monats. Das muss er nicht in den Vertrag schreiben. Wenn du mitten im Monat gehst, ist das dein Bier. Du kannst höchstens noch für den halben Monat die Miete runterhandeln auf die Leerboxmiete.

Kündigung zum 15.06. geht nicht. Egal wann du die einreichst. Auch 2 Jahre im Vorraus. Geht nicht. Leider :-( Kenne das, wenn man einfach nur sein Pferd wegbringen will...

Gerhart  09.06.2016, 12:29

"Kündigen kann man immer nur zum 1. eines Monats. " 

Das ist falsch, denn man kann immer nur zum Monatsletzten (Ablaufsdatum des Monats bei einer ordentlichen Kündigung) kündigen.

SuperB18  09.06.2016, 13:38
@Gerhart

Das meine ich doch, also so, dass der letzte des Monats auch der letzte Tag ist an dem man zahlen muss. der erste des Monats ist dann der erste gekündigte Tag. War bloß blöd ausgedrückt aber wir meinten das selbe :-)

Boxerfrau 
Fragesteller
 09.06.2016, 16:39

Also bei Arbeitsverträgen ist es doch auch so, dass wenn man eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hat, auch zum 1ten oder zur mitte des Monats kündigen kann. Wenn ich mitte des Monats gehe, also zum 15ten, bekomme ich auch nur das Geld bis zum 15ten und nicht bis zum 31.

SuperB18  10.06.2016, 08:58
@Boxerfrau

Das ist doch ein ganz anderes Recht, als das Mietrecht!

Beim Mietrecht ist die Kündigung zum Monatsende dazu da, dass der Vermieter vernünftig wirtschaften kann.

Beispiel: Stell dir vor, du bist Stallbesitzer und deine Einstaller zahlen am Anfang des Monats, kündigen dann aber mit 14Tagen Frist zur Mitte des Monats. Dann müsstest du denen ihre Miete anteilig zurück-überweisen. Das ist rein unternehmerisch und finanzbuchhalterisch blöd. Stell dir vor, du kriegst die Miete, bezahlst davon Heu, und dann kündigen die Mieter und wollen die Hälfte der Miete zurück.