Krankenversicherung - Mitgliedschaft unterbrochen?

1 Antwort

Nachgehender Leistungsanspruch bedeutet - Du bist im Falle X bis zu einem Monat kostenfrei "nachversichert". Die KK übernimmt dann trotz Beitragentfall trotzdem alle Kosten.

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/825-nachgehender-leistungsanspruch.html

Nach § 19 Abs. 2 SGB V haben Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft einen nachgehenden Leistungsanspruch für längstens einen Monat.

Während des Krankengeldbezuges in den ersten 4 Wochen Deines Beschäftigungsverhältnisses wurden seitens des Arbeitgebers auch kein Krankenversicherungsbeitrag geleistet.

SJBied 
Fragesteller
 28.05.2022, 12:11

Danke! Heißt das, ich muss jetzt was zurückzahlen? Das wird aus dem Schreiben nicht ganz klar, nur dass ich entsprechend mitteilen muss, ob ich einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin (Ja, die Info liegt der KK auch vor) oder Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung bei einem

wilees  28.05.2022, 12:18
@SJBied

Du warst während dieses Zeitraumes beitragsfrei weiter versichert.

Also Mitteilung an KK, dass Dein Arbeitsvertrag vom xx.xx. - bis zum yy.yy. lief.

SJBied 
Fragesteller
 28.05.2022, 12:22
@wilees

Ok vielen Dank! Mich macht nur folgender Absatz etwas stutzig: " Ein Anspruch auf nachgehenden Leistungsanspruch besteht nicht, wenn Sie im betreffenden Zeitraum einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.."
In diesem Zeitraum war ich jedoch erwerbstätig. Verwirrt mich alles etwas xD

wilees  28.05.2022, 12:24
@SJBied

Während besagter AU-Schreibung warst Du zwar in einem Beschäftigungsverhältnis - aber während dieser Zeit Ruhte das Vertragsverhältnis.

SJBied 
Fragesteller
 28.05.2022, 12:25
@wilees

Wenn das Vertragsverhältnis während dieser Zeit ruhte und auch der AG keinen beitrag für mich leistete, muss ich das ausbezahlte Krankengeld dann wieder zurückerstatten? Sonst wäre ich demnach doch gar nicht berechtigt oder, also wenn das Verhältnis ruhte.

wilees  28.05.2022, 12:32
@SJBied

Nochmal :

Du warst während dieses Zeitraumes beitragsfrei weiter versichert.

mit allen aus diesem Versicherungsverhältnis resultierenden Ansprüchen!!