Krankenversicherung - Mitgliedschaft unterbrochen?
Hallo, ich habe heute ein Schreiben meines Versicherers erhalten über eine "Feststellung des nachgehenden Leistungsanspruchs". Im Text steht, dass meine Mitgliedschaft zu den im Betreff genannten Zeiträumen unterbrochen war, obwohl mir diese Info nicht vorliegt. Wüsste auch gar nicht weshalb unterbrochen.
Ich habe im Oktober einen Job angenommen, den ich aufgrund Krankheit aufgeben musste (war etwa drei Wochen krankgeschrieben aufgrund körperlicher Beschwerden, es war der erste Monat im Betrieb, daher Krankengeld in Anspruch genommen, da der AG hier ja nicht zahlt). Im Dezember habe ich dann einen anderen körperlich einfacheren Job gefunden und den AG gewechselt.
Ich wüsste nicht, wieso meine Mitgliedschaft in diesem Zeitraum unterbrochen gewesen sein soll, weshalb ich mir jetzt einige Sorgen mache, Arztrechnungen vorgelegt zu bekommen oder die Rückzahlung des Krankengelds für die drei Wochen.
1 Antwort
Nachgehender Leistungsanspruch bedeutet - Du bist im Falle X bis zu einem Monat kostenfrei "nachversichert". Die KK übernimmt dann trotz Beitragentfall trotzdem alle Kosten.
Nach § 19 Abs. 2 SGB V haben Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft einen nachgehenden Leistungsanspruch für längstens einen Monat.
Während des Krankengeldbezuges in den ersten 4 Wochen Deines Beschäftigungsverhältnisses wurden seitens des Arbeitgebers auch kein Krankenversicherungsbeitrag geleistet.
Du warst während dieses Zeitraumes beitragsfrei weiter versichert.
Also Mitteilung an KK, dass Dein Arbeitsvertrag vom xx.xx. - bis zum yy.yy. lief.
Ok vielen Dank! Mich macht nur folgender Absatz etwas stutzig: " Ein Anspruch auf nachgehenden Leistungsanspruch besteht nicht, wenn Sie im betreffenden Zeitraum einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.."
In diesem Zeitraum war ich jedoch erwerbstätig. Verwirrt mich alles etwas xD
Während besagter AU-Schreibung warst Du zwar in einem Beschäftigungsverhältnis - aber während dieser Zeit Ruhte das Vertragsverhältnis.
Wenn das Vertragsverhältnis während dieser Zeit ruhte und auch der AG keinen beitrag für mich leistete, muss ich das ausbezahlte Krankengeld dann wieder zurückerstatten? Sonst wäre ich demnach doch gar nicht berechtigt oder, also wenn das Verhältnis ruhte.
Nochmal :
Du warst während dieses Zeitraumes beitragsfrei weiter versichert.
mit allen aus diesem Versicherungsverhältnis resultierenden Ansprüchen!!
Danke! Heißt das, ich muss jetzt was zurückzahlen? Das wird aus dem Schreiben nicht ganz klar, nur dass ich entsprechend mitteilen muss, ob ich einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin (Ja, die Info liegt der KK auch vor) oder Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung bei einem