krankenwagen zum KH verjährt nach 2 jahren?

3 Antworten

Nein, die Forderung ist nicht verjährt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Danach läuft die Frist regelmäßig drei Jahre. Appropos: Wenn du Kosten verursacht hast, dann zahl gefälligst auch die Rechnung.

amandy 
Fragesteller
 23.04.2012, 18:41

mir geht es nicht um das geld sondern finde es komisch das nach 2 jahren erst die rechnungen kommt obwohl ich jetzt anderen nachname hab.

Normal tritt die Verjährung nach Ablauf von 3 Kalenderjahren ein. Also Ende 2010 plus 3 Jahre ist 31.12.2013.

Genau kenne ich mich da nicht aus, aber ich glaube nicht das es so schnell abläuft