Krankengeld läuft aus und nicht gekündigt
Hallo , ich bin neu hier und habe mich zu diesem Thema in anderen Beiträgen schon belesen , konnte aber zu meinem Fall nicht die richtige Antwort finden . Genauer gesagt geht es um meinen Vater . Er ist herzkrank und bekommt noch bis Ende Juli Krankengeld . Das Problem ist jetzt , dass mein Vater nicht gekündigt ist ,es wohl auch nicht ohne Aufhebungsvertrag werden kann , trotzdem aber in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann . Er ist Busfahrer und hat dem Komm-Schein auch bereits nicht mehr , der Vorraussetzung für die Arbeit ist .Die Krankenkasse und sein Kardiologe meinen , er soll Rente beantragen . Bei der Reha hatte ihn ein Soialarbeiter beraten und gemeint , er soll nach dem Krankengeld ALG1 beantragen und dann in die Rente beantragen . Ihm würde ALG1 zustehen und da Rente viel weniger Geld wäre , würde er was verschenken . Der Arzt meint , er könne noch für wenige Stunden leichte Tätigkeit ausüben , womit er dann doch auch ein Recht auf ALG haben müsste , wenn er der Agentur zur Verfügung steht !?Das Dämlige an der Sache ist zudem noch , dass die Firma in der mein Vater arbeitet im Dez. diesen Jahres schliesst und er dann eh arbeitslos wäre und er ohne wenn und aber in die Arbeitslosigkeit gehen würde . Wäre über Erfahrungsberichte und Wissen eurerseits sehr dankbar . lg
4 Antworten
Wie seine Krankenkasse ihm sicherlich noch mitteilen wird, sollte er im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Dafür braucht er seine Stelle nicht zu kündigen. Er musst weiterhin krank geschrieben sein und es muss ein Rentenverfahren laufen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_3/\_\_145.html
Hi himbeerblau1976,das Krankengeld wird nur eine bestimmte Zeit ausbezahlt.Der Vater kann im Wege der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses die ALG1 beantragen.Vorsicht,da können ev.Abfertigungsansprüche verlorengehen,Da Firma im Dezember schliesst,werden die Arbeitnehmer vielleicht km Rahmen eines Sozialplanes in die ALG geschickt.Auch ev.Ansprüche beachten und auch wahrnehmen.Rechtlich ist das alles nicht einfach,wobei auch Kollektivverträge zu beachten sind.LG StO
Er muss nicht kündigen, um Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel zu bekommen.
Hallo,
was spricht dagegen, dass sich Dein Vater nach Ende der Krankschreibung bei seinem Arbeitgeber zurück meldet. Wenn er nicht mehr Busfahren kann, kann er vielleicht noch etwas anderes in dieser Firma machen. Auf jeden Fall hat er noch einen Anspruch auf Vergütung. Für die paar Monate wird der AG keinen Aufstand machen. Man wird dann sehen, was ende des Jahres mit der schließung der Firma passiert.
Gruß
dervagabund
Das ist nicht das Problem Deines Vaters, sondern seines AG.
Nein, der Arbeitgeber darf ihm kündigen, wenn er die arbeit körperlich nicht mehr ausführen kann. Der Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz schaffen.
Wenn der Betrieb ohnehin zum Ende des Jahres geschlossen wird, hat der AG im August anderes zu tun, als sich mit einem kranken AN zu befassen (vermute ich zumindest).
Der Sozialarbeiter ist sicherlich versiert genug, um das zu beurteilen.
Wie alt ist Dein Vater? Wieviel EU-Rente würde ihm zustehen? (Kann man den jährlichen Bescheiden entnehmen.) Wie würde sich das finanziell auswirken auf die EU-Rente, wenn er ein Jahr lang ALG1 beziehen würde?
Ich glaube, da sollte man sich noch mal ganz intensiv bei der Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es sicherlich auch bei Euch!
Erfahrungsberichte hier nützen Dir vermutlich relativ wenig, da die Zahlen ja von Fall zu Fall verschieden sind.
Mein Vater ist 57 Jahre und seit Januar letzten Jahres krank und im Sommer diesen Jahres läufen die gesetzlichen 1,5 Jahre ab . Leider hat er den unbefristeten AV erst 1 Jahr gehabt . Davor waren einige Jahre mit Halbjahres-AV und einiges an Arbeitslosigkeit dazwischen .Mini-Jobs usw....mit der Beratung von der Krankenkasse und Co haben wir nicht so gute Erfahrungen gesammelt , daher hofffe ich hier bei euch auch Hilfe . Man bekommt jedesmal , wenn man dort anruft eine andere Antwort und beim nächsten Anruf wird das zuvorgesagte widerrufen . Mein Vater ist dann immer total aufgebracht , was seiner Gesundheit nicht gut tuen kann....
Nicht zur Krankenkasse gehen, sondern zu einer Rentenberatungsstelle.
Und hingehen, nicht anrufen.
Und alle Fälle ausrechnen lassen!!!
danke für deine Antwort . daran haben wir auch bereits gedacht , nur eigentlich gibt es auf dem Gelände der Firma nicht wirklich etwas für ihn zu tun , ausser köperlich schwere Arbeit ...darf er nicht machen...