Krankengeld läuft aus und nicht gekündigt

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Wie seine Krankenkasse ihm sicherlich noch mitteilen wird, sollte er im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Dafür braucht er seine Stelle nicht zu kündigen. Er musst weiterhin krank geschrieben sein und es muss ein Rentenverfahren laufen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_3/\_\_145.html

Hi himbeerblau1976,das Krankengeld wird nur eine bestimmte Zeit ausbezahlt.Der Vater kann im Wege der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses die ALG1 beantragen.Vorsicht,da können ev.Abfertigungsansprüche verlorengehen,Da Firma im Dezember schliesst,werden die Arbeitnehmer vielleicht km Rahmen eines Sozialplanes in die ALG geschickt.Auch ev.Ansprüche beachten und auch wahrnehmen.Rechtlich ist das alles nicht einfach,wobei auch Kollektivverträge zu beachten sind.LG StO

Lissa  19.03.2015, 22:30

Er muss nicht kündigen, um Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel zu bekommen.

Hallo,

was spricht dagegen, dass sich Dein Vater nach Ende der Krankschreibung bei seinem Arbeitgeber zurück meldet. Wenn er nicht mehr Busfahren kann, kann er vielleicht noch etwas anderes in dieser Firma machen. Auf jeden Fall hat er noch einen Anspruch auf Vergütung. Für die paar Monate wird der AG keinen Aufstand machen. Man wird dann sehen, was ende des Jahres mit der schließung der Firma passiert.

Gruß

dervagabund

himbeerblau1976 
Fragesteller
 18.03.2015, 10:47

danke für deine Antwort . daran haben wir auch bereits gedacht , nur eigentlich gibt es auf dem Gelände der Firma nicht wirklich etwas für ihn zu tun , ausser köperlich schwere Arbeit ...darf er nicht machen...

dervagabund  18.03.2015, 13:32
@himbeerblau1976

Das ist nicht das Problem Deines Vaters, sondern seines AG.

webya  18.03.2015, 17:53
@dervagabund

Nein, der Arbeitgeber darf ihm kündigen, wenn er die arbeit körperlich nicht mehr ausführen kann. Der Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz schaffen. 

dervagabund  18.03.2015, 20:55
@webya

Wenn der Betrieb ohnehin zum Ende des Jahres geschlossen wird, hat der AG im August anderes zu tun, als sich mit einem kranken AN zu befassen (vermute ich zumindest).

Der Sozialarbeiter ist sicherlich versiert genug, um das zu beurteilen.

Wie alt ist Dein Vater? Wieviel EU-Rente würde ihm zustehen? (Kann man den jährlichen Bescheiden entnehmen.) Wie würde sich das finanziell auswirken auf die EU-Rente, wenn er ein Jahr lang ALG1 beziehen würde?

Ich glaube, da sollte man sich noch mal ganz intensiv bei der  Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es sicherlich auch bei Euch!

Erfahrungsberichte hier nützen Dir vermutlich relativ wenig, da die Zahlen ja von Fall zu Fall verschieden sind.

himbeerblau1976 
Fragesteller
 18.03.2015, 10:59

Mein Vater ist 57 Jahre und seit Januar letzten Jahres krank und im Sommer diesen Jahres läufen die gesetzlichen 1,5 Jahre ab . Leider hat er den unbefristeten AV erst 1 Jahr gehabt . Davor waren einige Jahre mit Halbjahres-AV und einiges an Arbeitslosigkeit dazwischen .Mini-Jobs usw....mit der Beratung von der Krankenkasse und Co haben wir nicht so gute Erfahrungen gesammelt , daher hofffe ich hier bei euch auch Hilfe . Man bekommt jedesmal , wenn man dort anruft eine andere Antwort und beim nächsten Anruf wird das zuvorgesagte widerrufen . Mein Vater ist dann immer total aufgebracht , was seiner Gesundheit nicht gut tuen kann....

anjanni  18.03.2015, 11:01
@himbeerblau1976

Nicht zur Krankenkasse gehen, sondern zu einer Rentenberatungsstelle.

Und hingehen, nicht anrufen.

Und alle Fälle ausrechnen lassen!!!