Wohngeld während man Krankengeld bezieht?

4 Antworten

ja - kann sie.

unbedingt beantragen. wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem monat, in dem es beantragt wird.

ausserdem berechnen lassen, ob es aufstockend sonstige sozialleistungen gibt.

bekommt die mutter keine ergänzenden leistungen zum lebensunterhalt? unbedingt beantragen!!!

den beiden steht das minimum zum leben zu.

das entspricht 2x hartz IV plus einmal zuschlag für haushaltsvorstand, plus die miete (entsprechend wohngeld muss beantragt sein. das wohngeld wird dann mit sonstigen sozialleistungen verrechnet).

und die angabe vom arbeitsamt ist richtig, davon abgesehen, dass das ALG I noch 6% niedriger ist... sie muss ihre anträge (mit krankengeldbescheid der krankenkasse) bei der ARGE einreichen. leider bedeutet in D jede längere krankheit fast zwangsläufig den verlust der existenz. wenn schon verlust der existenz, dann aber wenigstens nicht obdachlos. darauf liefe es nämlich hinaus, wenn sie nicht SOFORT handelt. wenn du zeit hast, geh mit zu den ämtern...

alles gute, pony

daumendrück, pony

mamsel86 
Fragesteller
 11.05.2012, 10:27

Vielen Dank so stell ich mir eine klare Antwort vor!!!!! Daumen hoch

pony  11.05.2012, 10:56
@mamsel86

merci - viel erfolg...

es ist wie spiessrutenlaufen, aber da muss sie jetzt durch... und - niemals aufgeben bitte...

Was für ein Schwachsinn! Wenn sie wieder gesund ist, kann sie ja wieder arbeiten und braucht (vielleicht/hoffentlich) keine Hilfe vom Amt, jetzt muss sie überleben.

mamsel86 
Fragesteller
 11.05.2012, 10:12

Oh das hab ich vergessen zu schreiben, Sie wird nciht mehr als Friseurin arbeiten können. bandscheibenvorfall, hatte mit dem Laden auch mittlerweile gerichtlich zu tun, (%Monate kein Lohn usw) und wurde ohnehin jetzt zum 31.7 gekündigt

Die Mutter wird bei der Rente doch aufstocken können udn ihren Teil zur Miete bezahlen. Deine Freundin sollte sich beim Amt auch nicht so abspeisen lassen. Mutter und tochter sollten mal zusammen hingehen und sich erkundigen. 500€ Krankengeld klingt erst mal acuh sehr wenig.

mamsel86 
Fragesteller
 11.05.2012, 10:21

Die mutter bekommt nicht mehr. Leider, das haben wir auch schon versucht. War sogar mit auf dem AAmt. Ja sie bekommt nur 500,- 60% vom netto gehalt

pony  11.05.2012, 10:27
@mamsel86

@kati: warum friseurinnen derart mies verdienen, ist mir auch rätselhaft...

kati3015  11.05.2012, 11:09
@mamsel86

Die Mutter liegt unter dem Hart4 Regelsatz. Natürlich würde sie Wohngeld oder ähnliches bekommen. Es sei denn sie hat noch ein Kind das sich eine goldene Nase verdient. Dann wäre das eventuell unterhaltspflichtig. 200€ im MOnat und sonst nichts (keine Miete und nichts anderes) ist Blödsinn.

ich würde mich an das sozialamt wenden,das arbeitsamt hat damit nichts zu tun.