Können Zahnärzte krankschreiben?

4 Antworten

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf im zahnärztlichen Bereich in vierfacher Ausfertigung (Krankenkasse, Patient, Arbeitgeber, Zahnarzt) individuell mittels EDV (z.B. per Laserdrucker) erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur nicht verändert werden. Die Nutzung des Vordruckes (Formulars) ist also für Zahnärzte nicht mehr vorgeschrieben.

https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/abrechnung/kassenabrechnung-kzv/abrechnungsfragen-a-z/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungkrankschreibung/

Ja, der Zahnarzt kann auch krankschreiben.

Es muss aber eine Erkrankung aus dem Bereich Zahnmedizin sein.

Also nicht wegen einem verstauchten Fuß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja in Ausnahmefällen kann er das.

ja klar. Macht der Zahn Klempner