Können Bibelzitate den Strafbestand der Volksverhetzung erfüllen?

19 Antworten

Das als Volksverhetzung zu bezeichnen finde ich reichlich übertrieben. Sie zitiert die Bibel aus dem AT, nichts weiter.

Allerdings finde ich es unklug, ausgerechnet diesen Vers zu wählen. Die meisten Zeitgenossen in unserem Land sind nicht bibelkundig, können es von daher nicht richtig einordnen. Sie hätte auch einen weniger provokativen Satz zu dem Thema auswählen können, wenn sie schon ein Statement abgeben will.

Wie das juristisch aussieht, dazu kann ich leider nichts sagen. Aber man sollte heute vorsichtig sein. Alle nur denkbaren Äußerungen werden als hetzerisch, rassistisch, faschistisch oder sonstwas umgedeutet.

Natürlich können Bibelzitate volksverhetzend sein. Ob das so weit geht, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, müssen andere befinden.

Die Bibel ist ja nicht mit dem Deutschen Recht auf Konformität abgeglichen; wir haben Staat und Religion weitgehend - nicht jedoch vollkommen - voneinander getrennt.

Aber schön zu sehen, dass man sich daran gestoßen hat. Trotzdem glaube ich nicht daran, dass die Bibel auf den Index kommt. :-))

HugoGuth  16.09.2020, 12:30

Das nicht, die Frage ist aber, ob das Aushängen von Zitaten in Großformat - im Schaufenster - juristisch relevant sein kann!

kaffeemahler  16.09.2020, 12:33
@HugoGuth
Das nicht, ....

WAS nicht? :-) Wird hier nicht ganz klar

HugoGuth  16.09.2020, 18:28
@kaffeemahler

Dass die Bibel auf den Index kommt, ist nicht zu erwarten! Der Koran auch nicht! Kurz-Zitate können vom Gericht als problematisch angesehen werden!

Auch mit Bibelzitaten kann eine Straftat nach § 130 StGB grundsätzlich erfüllt sein - es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung setzt in Abs. 1 als abstraktes Gefähr-dungsdelikt voraus, dass eine Handlung durch Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative StGB) oder Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative StGB) geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Norm verlangt dabei einen in besonderer Weise qualifizierten Angriff gegen Teile der Bevölkerung mit einem im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten gesteigerten Unrechtsgehalt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – 3 StR 172/17 –, Rn. 29, juris).

Als Taten werden hierbei sowohl von besonderer Feindseligkeit gekennzeichnete Taten als auch schwerwiegende Formen der Missachtung erfasst, die durch ein besonderes Maß an Gehässigkeit und Rohheit geprägt sind und die Angegriffenen als insgesamt minderwertig und ohne Existenzrecht in der Gemeinschaft abqualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, a. a. O., LK-Krauß, 12. Aufl. 2009, § 130 StGB, Rn. 34).

Ein Verhalten ist nach diesen Maßstäben dann als Aufstacheln zum Hass zu qualifizieren, wenn dadurch auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen eingewirkt wird und dies objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betroffenen Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – 3 StR 172/17 –, Rn. 29, juris).

Die Tathandlung der zweiten Alternative durch Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen setzt ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, aus-drückliches oder konkludentes Einwirken auf andere voraus mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu diskriminierenden Handlungen hervorzurufen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen (vgl. BGH, aaO).

Ob das hier gegeben sein kann, wage ich doch zu bezweifeln.

Natürlich. Das ist ja bei allen religionen so und auch bei vielen ideologien. alle müsen halt gleich behandelt werden obwohl jeder immer noch mehr rechte will als die anderen religionen und normalen menschen.

Folgendes Bibelzitat um das es sich handelt:

Einem  Mann sollst du nicht beiliegen, wie  man einem  Weib beiliegtGreuel ist  dies (…)  jeder, der einen von  allen diesen  Gereueln tut – die  Personen, die  sie tutsollen ausgetilgt werden aus der  Mitte ihres Volkes

Kann durchaus aus Aufruf zum Mord an Homosexuellen Menschen verstanden werden. Da die Besitzerin des Lokales dieses Bibelzitat anscheinend vollkommen Absichtlich gut lesbar in einem Schaufenster platziert hat, war es erwartbar das diese früher oder später zu Kontroversen führen wird.

Ob das ganze wirklich eine Verurteilung wegen Volksverhetzung rechtfertigt werden die Gerichte beurteilen müssen, ich halte die Anschuldigung aber nicht für völlig aus der Luft gegriffen.