Klausel zu Schönheitsreparaturen - muss vorgerichtet?

Vertrag1 - (Miete, Schönheitsreparaturen) Vertrag2 - (Miete, Schönheitsreparaturen)

4 Antworten

Warum glauben Mieter eigentlich, dass auf einmal jegliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind? Ich kann an diesen Klauseln absolut gar nichts unwirksames erkennen. Einzig Klauseln, die starre Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen beinhalten  ist unwirksam. Davon steht in den geposteten Klauseln nichts. Es wäre zu prüfen, was der Verweis auf die allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung aussagt.

Diese Klauseln sind an sich erst einmal nicht ungültig. Sie sagen im Prinzip nur aus, dass wenn Schönheitsreparaturen gefordert sind, sind sie zu erbringen, aber ob und in welchen Abständen und wie, geht aus den Klauseln nicht hervor.

Es wird noch auf weitere Bedingungen verwiesen. Dies solltest Du  mal prüfen.

Was steht in Nr. 4 und 11 AVB?

Generell ungültig sind Schönheitsreparaturklauseln nicht.

das sagt noch nix aus - aber wie lauten die beiden Punkte 4 u 11 avb