Was bedeutet "der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei?

4 Antworten

Das soll bedeuten, dass der Mieter generell für Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit verantwortlich ist.

Diese Klausel ist widerrechtlich und deshalb unwirksam. Der Mieter wird unangemessen benachteiligt.

Gerhart  20.12.2016, 08:35

Die Voraussetzungen der Übertrag der Schönheitsrepaturen auf den Mieter werden hier nicht erörtert. Deshalb ist pauschal dein Urteil auch zweifelhaft.

albatros  20.12.2016, 12:07
@Gerhart

Doch, das ist der Sinn der Frage. Die Klausel ist gerade deshalb unzweifelhaft unwirksam, weil sie nicht eine tatsächliche Notwendigkeit zumindest bei Mietende voraussetzt sondern eine generelle Verpflichtung des Mieters. Nict berücksichtigt werden dabei unrenovierte Übergabe an den Mieter, Quotenregelung zum Mietende, etc. und, und ....

imager761  21.12.2016, 06:32

Das soll bedeuten, dass der Mieter generell für Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit verantwortlich ist.


Unsinn, das soll heißen, dass der Vermieter erwünschte Schönheitsreparaturen nicht trägt, aber gerade  nicht, dass der Mieter sie erledigen müsste.

Tatsächlich entspricht dies dem Wortlaut des $ 548 BGB: Im Mietzins sind bereits Verschlechterungen durch gewöhnliche Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch enthalten, die dem Mieter nicht anfallen dürfen.


albatros  21.12.2016, 09:50
@imager761

aber gerade  nicht, dass der Mieter sie erledigen müsste.

Wer denn sonst? Du, der heilige Geist oder wer?

Schönheitsreparaturen sind bzw. waren Vermietersache, doch der Vermieter kann durch entsprechende wirksame Klauseln diese Pflicht auf den Mieter übertragen.

Steht da sonst noch was konkret zu Schönheitsreparaturen z.B. bei Auszug?

albatros  19.12.2016, 22:35

Die Betonung liegt auf wirksam, diese ist es allerdings nicht.

Dass du vom Vermieter keine Schönheitsreparaturen verlangen kannst und alles selber machen müsstest . 

Schönheitsreparaturen sind dein Part