Kindergeld während Überbrückungszeit?
Ich möchte im Sommer 2022 studieren aber bin Sommer 2021 fertig mit dem Abitur. Ich wollte als Überbrückungszeit entweder einfach so irgendwo arbeiten (im Getränkemarkt bspw.) oder als Begleiter für behinderte Kinder in der Schule aushelfen. Habe ich dann noch Anspruch während dieser Zeit auf das Kindergeld?
5 Antworten
Je nachdem, was du machst. Wenn du einer Tätigkeit mehr als Minijobber nachgehst, auf keinen Fall. Gemeldet und Minijob, dann ja. Bei Freiwilligendienst auch ja
Minijob ist Minijob. Der wird als solcher angemeldet und es gibt Max 455€
und wie läuft das dann ab? Also ich bewerbe mich für einen Minijob und dann?
Geringfügige Beschäftigung ist immer noch max. 450€ möglich! 455€ war mal die Ek-Grenze für die kostenlose Familienversicherung über die Eltern; beträgt aber seit Jan. 2021 nun 470€!
Du mußt dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann gibts lückenlos Kindergeldzahlung:
Leider falsch :-((
Das Einkommen spielt schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-)
Wenn du einer Tätigkeit mehr als Minijobber nachgehst...
Eine Einschränkung beim Alter und Verdienst gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet: Kindergeldanspruch bis längstens zum 21. Lebensjahr und max. 450€ Verdienst möglich!
Bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium gilt es die 20 Wochenstunden zu beachten, jedoch ist der Verdienst wiederum unbegrenzt möglich ;-)
Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Ich bin mir nicht sicher, aber meine Tochter hat nicht nur auf 450€ Basis gearbeitet, war aber Ausbildungssuchend und hat trotzdem Kindergeld bekommen. Rufe doch mal bei der Kindergeldkasse an.
Solltest du normal arbeiten gehen, hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. Wenn du ein FSJ machst als Betreuer, dann kannst du Kindergeld bekommen
Geduldete Überbrückungszeit sind nur wenige Monate zwischen Schulabschluß und Studienbeginn.
Melde dich ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur, dann bekommst du weiter Kindergeld.
und was zählt als Minijob?